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Wien-Flüge fallen wegen Warnstreiks in Deutschland aus

Zahlreiche Flüge fallen aus.
Zahlreiche Flüge fallen aus. ©pixabay.com (Sujet)
Aufgund der Warnstreiks an deutschen Flughäfen kommt es am Dienstag zu Verspätungen und Ausfällen im Flugverkehr. Auch Flüge von und nach Österreich sind davon betroffen.

Am Frankfurter Flughafen hat Dienstagfrüh ein Warnstreik des Sicherheitspersonals zu erheblichen Einschränkungen für die Passagiere geführt. “Der Flugverkehr ist massiv beeinträchtigt”, sagte Verdi-Verhandlungsführer Benjamin Roscher. Rund 600 der geplanten 1.200 An- und Abflüge wurden nach Angaben des Betreibers Fraport von den Fluggesellschaften gestrichen, viele weitere haben Verspätungen.

Sicherheitsmitarbeiter streiken in Frankfurt

In Frankfurt werden mehr als 1.000 der rund 5.000 Sicherheitsmitarbeiter, die für die Kontrolle von Passagieren zuständig sind, im Laufe des Tages in Streik treten, sagte der Gewerkschafter. Bei regulärem Flugbetrieb wären an diesem Dienstag etwa 135.000 Passagiere am größten deutschen Luftverkehrsdrehkreuz erwartet worden.

Die Gewerkschaften Verdi und DBB hatten in Frankfurt für die Zeit von 2.00 bis 20.00 Uhr zu einem Warnstreik aufgerufen. Hintergrund sind die bisher ergebnislosen Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband der Luftsicherung (BDLS) und Verdi für rund 23.000 Beschäftigte der Flugsicherheit. Die Gewerkschaft will einen Stundenlohn von deutschlandweit 20 Euro bei der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle durchsetzen. Verdi sprach von einem Warnsignal an die Arbeitgeber, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.

Warnstreiks auch an weiteren Flughäfen

Neben Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt hatte Verdi an sieben weiteren Airports zu Warnstreiks aufgerufen. In München begann der Streik ebenfalls. Etwa 150 Beschäftigte haben die Arbeit niedergelegt, wie Kai Winkler von der Gewerkschaft Verdi am Dienstag sagte. Damit beteiligt sich laut seinen Angaben ein Großteil des Sicherheitspersonals von Personen- und Warenkontrolle. Laut einem Sprecher des Flughafens München fallen etwa 100 Flüge aus.

Auch Wien-Flüge betroffen

Auch Flüge von und nach Österreich sind von dem Warnstreik in Deutschland betroffen. Für heute sind von Wien aus insgesamt 31 Rotationen – das sind 62 Flüge – von und nach Frankfurt, Leipzig, München, Hannover und Hamburg geplant (von Austrian, Lufthansa, Eurowings). Mindestens zehn Flüge werden ausfallen, berichtet der “Kurier”.

Ansprüche bei Flugausfällen und -verspätungen: ÖAMTC informiert

“Passagiere, deren Flüge aufgrund eines Streiks annulliert werden, erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück”, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. “Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug bzw. ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten”, so die Expertin des Mobilitätsclubs.

Außerdem könnten den Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen. Erst im Sommer vergangenen Jahres entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitsniederlegungen nicht grundsätzlich als “außergewöhnlicher Umstand” zu bewerten sind und Airlines bei Streiks daher zu pauschalierten Ersatzleistungen für die Passagiere verpflichtet sein können. Nur wenn die Airlines nachweisen können, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Folgen des Streiks zu vermeiden bzw. sich diese Folgen selbst dann nicht hätten vermeiden lassen, sind sie von dieser Pflicht befreit.

Flugstrecke für Betreuungsleistungen ausschlaggebend

Verspätet sich der Flug in Folge des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. “Bei Flugstrecken bis 1.500 km haben Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen – also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten”, weiß die ÖAMTC-Expertin. “Ist der Flug zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden.”

Bei Langstreckenflügen ab 3.500 Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Wenn nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Airline bzw. der Reiseveranstalter festsitzende Kunden betreuen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist oder nicht. Verpflegung samt Getränken sollte gestellt werden. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter auch die Hotelkosten tragen.

(APA/Red)

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