Die Lebensgefährtin des Ermordeten und dessen Kinder fordern jeweils 20.000 Euro Schadenersatz, der Vater 10.000 Euro, inklusive Feststellungsbegehren für zukünftige Folgen. Nach Ansicht der Familie soll die Republik dafür haften, dass Soner Ö. nach seinem Asylantrag am 6. Jänner 2019 nicht festgehalten wurde. Das Urteil ergeht schriftlich.
Opferfamilie: Täter sollte nach Asylantrag festgenommen werden
Hinsichtlich der Frage, ob Soner Ö. nach seinem Asylantrag in Österreich hätte festgehalten werden können, gehen die Meinungen seit der Tat auseinander. Das zeigte sich auch in der rund 15-minütigen Verhandlung. Laut "Vorarlberger Nachrichten" (Freitag-Ausgabe) erklärte Martin Tatscher von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik, dass eine "U-Haft rechtlich nicht zugelassen gewesen wäre". Der Anwalt der Opferfamilie, Markus Gunacker, bestand hingegen darauf, dass der Täter angezeigt und in Untersuchungshaft hätte genommen werden müssen. Soner Ö. hatte bei seiner Einreise angegeben, in Syrien drei türkische Soldaten umgebracht zu haben. Tatscher hingegen vertrat den Standpunkt, dass die Aussagen des Täters nicht ungeprüft als glaubwürdig angesehen hätten werden können.
Amtshaftung nicht gegeben
Richterin Catrin Aigner sah in der Verhandlung die Voraussetzung für eine Amtshaftung nicht gegeben, wie sie sagte. Die Anwaltskanzlei der Familie will laut "Vorarlberger Nachrichten" das schriftliche Urteil abwarten: "Ist die Entscheidung negativ, werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit ein Rechtsmittel einlegen", hieß es.
Soner Ö. zu lebenslanger Haft verurteilt
Soner Ö. hat im Februar 2019 den Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen. Dafür wurde er im Jänner vergangenen Jahres am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 17. Februar hat das Oberlandesgericht Innsbruck das Feldkircher Urteil rechtskräftig bestätigt.
(APA/Red)