Ein 16-Jähriger, der ursprünglich im Verdacht stand, am Wiener Terroranschlag vom 2. November beteiligt gewesen zu sein, wurde Dienstag Nachmittag aus der U-Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt, weil sich dieser Verdacht "auch aus polizeilicher Sicht" nicht bestätigt bzw. konkretisiert habe, berichtet die "Presse" (Mittwoch-Ausgabe). Er muss nun eine Reihe von Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen.
Handycode konnte nicht geknackt werden
Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mithilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovoalbaners zu knacken. Er selbst war laut "Presse" nicht zur Kooperation bereit und bei den Vernehmungen stets schweigsam. Aber "trotz des bislang nicht entsperrten Telefons" - wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt - habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.
Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass er IS-Mitglied ist (wofür fünf Jahre Haft drohen), wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt: Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen, darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Betragsstelle Extremismus treffen. Er darf nur in Derad-Begleitung in Moscheen gehen und muss regelmäßig Termine mit Derad oder Neustart wahrnehmen.
Eltern eher liberal
Zu den Eltern hält das OLG in seinem Beschluss fest: "Die Beratungsstelle Extremismus bestätigt den allseitigen Eindruck, dass die Eltern des Jugendlichen gefestigt wirkende liberale Haltungen vertreten, in ihrem eigenen religiösen Zugang unauffällig sind, die Tendenzen der Radikalisierung ihrer Söhne strikt ablehnen und kooperativ und willens erscheinen, jede Unterstützung anzunehmen, um deratigem Gedankengut des Beschuldigten entgegenzusteuern."
(APA/red)