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Wien: Andreas Gabalier auch am Obersten Gerichtshof gegen Naske abgeblitzt

Der Oberste Gerichtshof in Wien hat die Entscheidungen gegen Gabalier bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof in Wien hat die Entscheidungen gegen Gabalier bestätigt. ©APA (Sujet)
Laut einem Medienbericht hat nun auch der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sowie des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, dass die Aussagen des Konzerthaus-Chefs Matthias Naske über Schlagersänger Andreas Gabalier in einem Interview durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Gabalier klagt Naske
Abgeblitzt
Auch in zweiter Instanz

Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, seien zulässig. Der OGH hat laut dem Bericht der “Presse” erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung gerufen, der etwa vom “Gender-Wahnsinn” gesprochen oder die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.

“Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen”, beschieden die Richter.

>> Gabalier auch in zweiter Instanz abgeblitzt

(APA/Red)

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