Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, seien zulässig. Der OGH hat laut dem Bericht der “Presse” erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung gerufen, der etwa vom “Gender-Wahnsinn” gesprochen oder die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.
“Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber – durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts – einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen”, beschieden die Richter.
(APA/Red)