Wiederkehr gegen Bund-Länder-Wirrwarr bei Schulfinanzierung

Mit 15a-Vereinbarungen werden im Regelfall Investitionen des Bundes geregelt, an die dieser bestimmte Bedingungen für die Länder knüpft. "Überall dort, wo solche Vereinbarungen abgeschlossen wurden, zeigt sich, dass es keine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern gibt", meinte Wiederkehr in den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe).
Kindergartenregelung als bekanntestes Beispiel
Die bekannteste 15a-Vereinbarung betrifft die Kindergärten: Über diese bekommen die Länder Geld etwa für das kostenlose Pflicht-Kindergartenjahr für Fünfjährige, Deutschförderung und den Ausbau des Angebots. Im Gegenzug bekennen sich die Länder dazu,"österreichweit möglichst einheitliche Standards in Qualität und Quantität der elementarpädagogischen Angebote" bei der Qualifikation des Personals sicherzustellen und einheitliche pädagogische Grundlagendokumente (u.a. Bildungsrahmenplan, Werte- und Orientierungsleitfaden) zu nutzen. Aber auch im Schulbereich gibt es solche Verträge bzw. Verhandlungen darüber, etwa zum Ausbau der ganztägigen Schulformen oder zur Freizeitpädagogik und der Schulsozialarbeit.
Wiederkehr will keine 15a-Vereinbarungen mehr im Schulbereich
Für Wiederkehr sollen stattdessen im Rahmen der Reformpartnerschaft die Kompetenzen klar geregelt werden. "Wenn man diese Konflikte und Verantwortlichkeiten regelt und löst, dann braucht es keine gemischte Finanzierung mehr." Erneut sprach er sich gegen eine grundsätzliche Verländerung der Bildungsagenden aus. Das gehe auf Kosten der Durchlässigkeit. "Man sieht solche Problemlagen in Deutschland (dort ist Bildung Ländersache, Anm.), und diesen Kurs werde ich nicht mittragen."
(APA/Red)