AA

Wiederbetätigungsprozess gegen Gudenus

John Gudenus &copy APA
John Gudenus &copy APA
Der ehemalige FPÖ-Bundesrat John Gudenus wird sich wegen Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht verantworten müssen - hatte mit Aussagen über Gaskammern und Fotos von KZ-Häftlingen für Aufregung gesorgt - bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Wie die APA am Montagnachmittag aus gut informierten Justiz-Kreisen erfuhr, hat das Justizministerium einen entsprechenden Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigt. Diese war darin für eine Anklageerhebung gegen den mittlerweile pensionierten Politiker – Gudenus hatte am 4. November seine Abschiedsrede in der Länderkammer gehalten – eingetreten. Der Prozess dürfte im kommendem Frühjahr stattfinden.

“Existenz von Gaskammern prüfen”

John Gudenus hatte Ende April in der ORF-Sendung „Report“ verlangt, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich „physikalisch und wissenschaftlich prüfen“. Mit weiteren umstrittenen Aussagen („Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern“) sorgte er für beträchtliches Aufsehen und Proteste. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag, von dem er als Ländervertreter entsandt worden war, seine Immunität auf.

“Sehe schlechter als KZ-Häftlinge aus”

Am 14. September wurde er auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte Gudenus laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden – bezogen auf ihren körperlichen Zustand – „eigentlich ganz gut aussehen“, während er (Gudenus, Anm.) „schlechter aussehe“.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Die Staatsanwaltschaft begann darauf hin wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Paragrafen 3 h des Verbotsgesetzes zu ermitteln, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Nach dieser Gesetzesstelle wird bestraft, „wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium bzw. öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.“ Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre Haft.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiederbetätigungsprozess gegen Gudenus
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen