Elf Tage nach seiner Festnahme in der Steiermark liegt bereits die Anklageschrift gegen David Irving (67) vor. Die Staatsanwaltschaft Wien legt darin dem britischen Rechtsextremen Wiederbetätigung nach Paragraf 3 g Verbotsgesetz zur Last. Ihm wird vorgeworfen, vor 16 Jahren bei zwei Vorträgen in Wien und Leoben unter anderem die Existenz von Gaskammern in Auschwitz geleugnet zu haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Irving hat jetzt zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Sollte er davon Abstand nehmen, könnte bereits zu Jahresbeginn im Wiener Straflandesgericht der Schwurprozess über die Bühne gehen. Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre Haft, da die Staatsanwaltschaft nicht von einer besonderen Gefährlichkeit des Täters bzw. der Betätigung ausgeht und dies als Frage der Beweiswürdigung dem Gericht überlässt. Eine solche hätte eine Strafdrohung von bis zu 20 Jahren zur Folge.
Irving war am 11. November von Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Hartberg im Gemeindegebiet von St. Johann in der Heide nach einem entsprechenden Zund auf Grund eines Haftbefehls vom 8. November 1989 verhaftet worden. Er hatte sich auf dem Weg zu einem Fest der Wiener Burschenschaft Olympia befunden.