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Wiederbetätigungsverfahren gegen FPÖ-Bezirkschef aus Tulln eingestellt

Das Wiederbetätigungsverfahren gegen einen FPÖ-Politiker aus NÖ wurde eingestellt.
Das Wiederbetätigungsverfahren gegen einen FPÖ-Politiker aus NÖ wurde eingestellt. ©APA
Der vorübergehend beurlaubte FPÖ-Bezirkschef von Tulln muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Das Wiederbetätigungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt, der Fall ist bereits verjährt.
FPÖ wirbt mit Josef F.

Anlass für das Ermittlungsverfahren war ein im Herbst 2014 aufgetauchtes Foto, auf dem der FPÖ-Funktionär gemeinsam mit zwei anderen Herren die rechte Hand stramm erhob. Zum Zeitpunkt der Aufnahme, die auf einer Silvester-Party zum Jahreswechsel 2006/2007 entstanden sein soll, war der heute 25-Jährige noch ein Jugendlicher. Daher gilt eine um die Hälfte kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Verfahren wegen Verjährung eingestellt

Der FPÖ-Funktionär hatte die Vorwürfe bestritten und von einer Momentaufnahme gesprochen. Auf der Feier seien lediglich Lieder gesungen worden, mit Wiederbetätigung habe dies nichts zu tun gehabt, sagte er damals. (APA)

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