Der vorübergehend beurlaubte FPÖ-Bezirkschef von Tulln muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Das Wiederbetätigungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt, der Fall ist bereits verjährt.
Anlass für das Ermittlungsverfahren war ein im Herbst 2014 aufgetauchtes Foto, auf dem der FPÖ-Funktionär gemeinsam mit zwei anderen Herren die rechte Hand stramm erhob. Zum Zeitpunkt der Aufnahme, die auf einer Silvester-Party zum Jahreswechsel 2006/2007 entstanden sein soll, war der heute 25-Jährige noch ein Jugendlicher. Daher gilt eine um die Hälfte kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Verfahren wegen Verjährung eingestellt
Der FPÖ-Funktionär hatte die Vorwürfe bestritten und von einer Momentaufnahme gesprochen. Auf der Feier seien lediglich Lieder gesungen worden, mit Wiederbetätigung habe dies nichts zu tun gehabt, sagte er damals. (APA)