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FPÖ-Sympathisanten wegen Wiederbetätigung verurteilt

Paragrafen, Paragrafen... schon blöd, dass Naziparolen auch nach gesundem Menschenverstand strafrechtlich nicht ideal sind.
Paragrafen, Paragrafen... schon blöd, dass Naziparolen auch nach gesundem Menschenverstand strafrechtlich nicht ideal sind. ©APA
Zwei junge FPÖ-Sympathisanten, die sich für die Freiheitlichen auch als Wahlhelfer betätigt haben sollen, sind am Freitag imWiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden.

Die Angeklagten – eine 24-jährige Frau und ein 21-jähriger Mann – hatten sich mehrfach an öffentlichen Orten beim Verrichten des Hitler-Grußes fotografieren lassen. Die Frau ließ sich zudem von Gleichgesinnten ihren Oberkörper an einem Sommertag an der Alten Donau mit SS-Runen, dem Schriftzug “Heil Hitler” und Hakenkreuzen beschmieren. Auch das wurde fotografisch festgehalten.

Fotos an Nachrichtenmagazin gespielt

Das Nachrichtenmagazin “News” bekam im Vorjahr die Bilder zugespielt. “News” veröffentlichte diese ebenso wie Fotos, die FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und die ehemalige freiheitliche Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz Schulter an Schulter mit der 24-Jährigen zeigen, wobei die junge Frau darauf T-Shirts mit dem FPÖ-Logo trägt und in einem Fall Luftballons mit dem Aufdruck “FPÖ Wien” bzw. “h c strache” in der Hand hält.

Die bisher unbescholtene Frau wurde nach dem Verbotsgesetz zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der 21-Jährige erhielt unter Bedachtnahme auf eine 28-monatige Freiheitsstrafe wegen Raubes und gefährlicher Drohung zusätzlich drei Monate unbedingt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die Angeklagten hatten zugeben, bis 2009 “Teil der rechten Szene” gewesen zu sein. Die Frau verkehrte damals in einem Kellerlokal in Wien-Ottakring, wo unter anderem sogenannte Führer-Geburtstage gefeiert und NS-Lieder gesungen wurden. “Ich wollte einfach zu dieser Gruppe dazu gehören. Es war dumm und unüberlegt. Ich wollte die anderen beeindrucken”, sagte die 24-Jährige. Damals habe sie Hitler “nicht schlecht” gefunden.

Historisch wenig bewandert

Auf Nachfragen von Richter Andreas Hautz erwies sich die Angeklagte historisch nicht gerade sattelfest. Als dieser wissen wollte, wann Hitler denn an die Macht gekommen sei, erwiderte die Frau: “1940.” Hitler habe “etwas gegen die Juden, aber gegen sonst niemanden gehabt”, gab sie weiters zu Protokoll.

“Fotos entstehen einfach”, erklärte der 21-Jährige die Bilder mit dem Hitler-Gruß. Er habe eine schwere Kindheit hinter sich gehabt, sei von seinen Eltern verstoßen worden. Bei der rechten Gruppierung, der rund zwei Dutzend Personen angehört haben dürften, habe er Anschluss gefunden: “Man sucht Kontakt zu Gleichgesinnten. Auch Halt. Man hat sich verstanden gefühlt.”

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