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Wieder Wirbel um das Vorratsdatenspeichern

Millionen von Telekommunikations-Daten von Österreicherinnen und Österreichern sollen zur Sicherheit auf Vorrat gespeichert werden.
Millionen von Telekommunikations-Daten von Österreicherinnen und Österreichern sollen zur Sicherheit auf Vorrat gespeichert werden. ©DPA
Die Frage des Tages von VN und VOL.AT: Soll die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten in Österreich wieder eingeführt werden?

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung löst erneut Zwist in der Koalition aus: Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fühlt sich durch die jüngste Er­klärung der deutschen Bundesregierung, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, in ihren sicherheitspolitischen Zielen bestärkt und will auch in Österreich die erweiterte Fahndungsmethode den Ermittlern erneut zur Verfügung stellen. Der Koalitionspartner SPÖ hingegen tobt, aus datenschutzrechtlichen Gründen sei diese Methode strikt abzulehnen, dies habe laut Infrastrukturminister Alois Stöger selbst der Verfassungsgerichtshof vor rund einem Jahr bestätigt. Auch Grüne und Neos sind dagegen. Dem hält Justizminister Wolfgang Brandstetter entgegen, dass man sehr wohl eine verfassungskonforme Lösung zustande bringen könnte. Ihm schweben eine Einschränkung auf Schwerstkriminalität sowie eine richterliche Kontrolle vor. Es gelte, zur Abwägung zwischen Effizienz in der Strafverfolgung und Schutz der Grundrechte entsprechende Schutzklauseln einzubauen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer in Österreich auf bestimmte Zeit gespeichert und können bei Tatverdacht von Ermittlungsbehörden ausgewertet werden. Soll sie zur Aufklärung von Straftaten in Österreich wieder eingeführt werden?

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