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Wieder gefälschte Polizei-Schreiben in Graz

Am Mittwoch liefen beim Journaldienst der Bundespolizeidirektion Graz das Telefon heiß: Zahlreiche Bürger teilten mit, sie hätten per Post ein Schreiben der BPD bekommen.

Darin wird angekündigt, „anlässlich der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle einige Grazer Straßenzüge mittels Videokamera zu überwachen, um der mutmaßlich erhöhten Kriminalität im Vorfeld begegnen zu können“. Deshalb sollten die Briefempfänger Fotos aller Hausbewohner zur Polizei mitbringen. Die Polizei wies in einer Aussendung darauf hin, dass die Schreiben gefälscht seien. Bereits im September 1997, August 2001, Juli 2002 und Juni 2003 waren gefälschte Brief der Polizei bzw. des Innenministeriums in Graz im Umlauf.

In dem aktuellen Schreiben hieß es, die BPD Graz benötige die persönlichen Daten aller in den betreffenden Wohnungen bzw. Häusern wohnenden Personen und die dazugehörigen Fotos, welche nicht älter als drei Monate sein dürfen. Die Daten mit den Fotos seien dann, laut Schreiben, bis spätestens 26.7.2004 an die BPD Graz zu senden oder beim Journaldienst persönlich abzugeben. Bei unbegründeter Nichteinhaltung wird mit einem Vollzug unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen gedroht. Beigeschlossen ist auch ein Formblatt in welchem die entsprechenden Daten, sowie ein Foto einzufügen sind.

Die Bundespolizeidirektion Graz wies darauf hin, dass sie nicht Versender der gefälschten Briefe sei. „Die Vorgangsweise der unbekannten Täter wird einer rechtlichen Prüfung unterzogen“, hieß es. Die Briefkuverts trugen den Aufkleber „Bundespolizeidirektion Graz, Paulustorgasse 8, 8010 Graz, Telefon 888 – 0“. Sie wurden als Postwurf „An einen Haushalt“ im Süden von Graz verschickt und waren mit einem Kopfstempel der Bundespolizeidirektion Graz versehen. Als Unterzeichner ist ein „Sachbearbeiter „Dr. Walter Pfrimer“ geführt.

Bereits in den Jahren zuvor waren in Graz immer wieder gefälschte Polizeibriefe unterwegs. Zuletzt im Juni 2003: Damals wurden in den Schreiben Gastwirte aufgefordert, ihre Speise- und Getränkekarten bei der Polizei abzugeben. Bei Zuwiderhandeln wurden „Razzien“ in Aussicht gestellt. Der Grund der seltsamen Aufforderung der bis heute unbekannten „Scherzbolde“: „Kleiner Brauner“ sei eine Tarnbezeichnung für Cannabisprodukte.

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