AA

Wieder eine Verfassungsmehrheit?

Sollten SPÖ und ÖVP sich wieder zur Großen Koalition zusammentun, hätte die Regierung der nächsten vier Jahre wieder eine Verfassungsmehrheit - und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vermutlich weniger zu tun.

Denn in den vergangenen sechs Jahren hatte die schwarz-blau-orange Regierung nie genug Abgeordnete, um ohne Unterstützung durch andere Parteien Verfassungsgesetze zu beschließen. Viele Gesetzesänderungen und „Reformen“ landeten deshalb mittels Drittel-Antrag der Oppositions-Mandatare vor dem VfGH, und viele wurden auch zumindest teilweise aufgehoben.

Nach der gestrigen Nationalratswahl kämen – laut vorläufigem Endergebnis – SPÖ und ÖVP gemeinsam auf 134 Mandate. Das sind weit mehr als die für die Zwei-Drittel-Mehrheit (seit der Wahlrechtsreform 1971) nötigen 122 Mandate.

Die bisher 33 Jahre lang regierende Große Koalition von SPÖ und ÖVP stützte sich fast die ganze Zeit über auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit. 1994 verlor sie sie vorübergehend, bis zur vorgezogenen Neuwahl 1995. Auch von 1999 bis 2002 hätte Rot-Schwarz weniger als zwei Drittel der Nationalratssitze innegehabt, ab 2002 dann doch wieder – aber da regierten sie nicht miteinander.

An einer Zwei-Drittel-Mehrheit einer möglichen Großen Koalition können die Wahlkarten nichts mehr ändern. Und auch auf die möglichen Regierungsformen dürften sie wenig Einfluss haben. So könnte eine rot-grüne Mehrheit nur zu Stande kommen, wenn das BZÖ doch unter die vier Prozent fällt. Das ist aber ebenso unwahrscheinlich wie dass das BZÖ doch noch das Direktmandat in Kärnten erobert.

Wahrscheinlicher ist, dass ein Mandat vom BZÖ zu den Grünen wandert. Das würde den Grünen aber immer noch nicht zur Regierungsbeteiligung verhelfen. Denn 68 SPÖ- und 21 Grün-Mandate ergeben nur 89 – und für die absolute Mehrheit sind mindestens 92 nötig. Ebenso wenig ginge sich natürlich Schwarz-Grün aus – hat die ÖVP doch ohnehin nur 66 Mandate.

Mit einer Mandats-Verschiebung von Orange nach Grün würde die rechts-konservative Mehrheit allerdings ziemlich dünn. ÖVP, FPÖ und BZÖ kämen dann gemeinsam nur mehr auf 94 Mandate. Um zwei mehr hätte eine SP-FP-BZ-Regierung – aber sowohl die SPÖ als auch die ÖVP haben vor der Wahl eine Koalition mit der FPÖ ausgeschlossen; und die SPÖ tat dies auch hinsichtlich des BZÖ.

Mögliche Mehrheiten nach dem vorläufigen Endergebnis:

SPÖ + ÖVP = 134
ÖVP + FPÖ + BZÖ = 95
SPÖ + FPÖ + BZÖ = 97

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wieder eine Verfassungsmehrheit?
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen