“Das ist eine transparente, nachvollziehbare Regelung und zugleich ein wichtiges Signal zur Unterstützung bzw. Entlastung der Pflege daheim”, so Landesrätin Greti Schmid. Im letzten Jahr sind 22.300 Verpflegstage im Rahmen der Kurzzeitpflege angefallen, die den Vorarlberger Heimen nun mit 223.000 Euro aus dem Sozialfonds abgegolten werden.
Damit auch künftig möglichst viele pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut und versorgt werden können, werden neben dem Ausbau der ambulanten Dienste zwei Formen der Kurzzeitpflege in Pflegeheimen im Rahmen der Sozialhilfe besonders gefördert: Die Übergangs- und die Urlaubspflege.
Mit der “Urlaubspflege” wurde ein weiteres Entlastungsangebot der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige geschaffen, denn es besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen bis zu sechs Wochen pro Jahr in einem Pflegeheim unterzubringen.
Bei der “Übergangspflege” besteht zum Aufbau der häuslichen Pflege durch Angehörige bzw. soziale Einrichtungen nach einer Akutbehandlung in einer Krankenanstalt bzw. im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim bis zu vier Wochen lang aufzunehmen.
Für die Dauer der Kurzzeitpflege müssen das Liegenschaftsvermögen des Pflegebedürftigen sowie das Einkommen der Angehörigen nicht eingesetzt werden, Barvermögen des Pflegebedürftigen unter 15.000 Euro bleibt ebenfalls frei. Lediglich Pension und Pflegegeld des Pflegebedürftigen sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.