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Wählen mit 16 per Post alle fünf Jahre

Östrreich - Der Nationalrat hat das Wahlpaket beschlossen: Wenn gewünscht kann man künftig schon mit 16 Jahren wählen - und das per Brief und mit Auswirkungen für fünf Jahre.

Diese hat der Nationalrat am Dienstag beim Beschluss des Wahlpakets gegen die Stimmen der FPÖ vereinbart. Endgültig bestellt wurden im Hohen Haus die Volksanwälte. Peter Kostelka (S) bleibt weitere sechs Jahre, neu hinzu kommen ab 1. Juli Maria Fekter (V) und Terezija Stoisits (G). Noch im Tagesverlauf verabschiedet werden das neue Anti-Doping-Gesetz und der Klimafonds.

Das Wahlrechtspaket war die erste große Reform der Koalition, die den Nationalrat passierte – und das erstaunlich einmütig. Letztlich erteilte nur die FPÖ dem Gesetzeswerk eine Absage. Parteichef Heinz-Christian Strache (F) begründete dies damit, dass mit der Einführung der Briefwahl das verfassungsmäßig garantierte geheime Wahlrecht ausgehöhlt werde. Zudem vermisste er eine Aufwertung der Volksbegehren und ärgerte sich über die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre, mit der die Regierung nur ihre Pfründe absichern wolle.

Dieser Punkt ging auch den Grünen gegen den Strich, handle es sich doch um eine Verkürzung der Bürgerrechte. Als Zukunftswunsch äußerte die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig (G) die Einführung des Ausländer-Wahlrechts, zumindest auf Gemeindeebene. Die Gedanken in die Ferne schweifen ließ auch Innenminister Günther Platter (V), der neuerlich langfristig die Einführung von e-Voting – also Wählen über das Internet – in Aussicht stellte.

Seitens der SPÖ verteidigte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer das gesamte Wahlrechtspaket und hob vor allem die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 und des passiven Wahlalters (außer Bundespräsidentenwahl) auf 18 hervor. Ersteres erhöhe die Beteiligung Jugendlicher an den Entscheidungsprozessen, zweiteres sollte die Parteien dazu motivieren, auch einmal jüngere Kandidaten auf wählbare Listenplätze zu setzen.

Das BZÖ konnte letztlich bei allen Punkten der Reform mit, meinte aber, dass diese ein wenig isoliert sei. Denn die große Verfassungsreform habe man wieder nicht angepackt, meinte Vize-Klubchef Herbert Scheibner.

Für mehr Aufregung im Nationalrat sorgte die Kür der Volksanwälte, Wirbel machte dabei in erster Linie die FPÖ. Einerseits protestierte man mit Taferln („Asyl-Anwältin Stoisits? – Nein Danke“) gegen die Kür der Grünen Justizsprecherin, andererseits stellte man die Rechtmäßigkeit der Wahl an sich in Frage. FPÖ-Chef Strache beklagte einen „Verfassungsbruch“, da sein Kandidat Hilmar Kabas nicht nominiert werden durfte. Da das die anderen Fraktionen wenig kümmerte, zog die freiheitliche Riege schon vor der Abstimmung aus und kehrte erst beim nächsten Tagesordnungspunkt wieder.

Zumindest beim BZÖ fanden die Blauen Verständnis. Deren Obmann Peter Westenthaler befand, dass die Abstimmung, ob Grüne oder FPÖ den Volksanwalt stellen, ins Plenum gehört hätte und nicht von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) entschieden hätte werden sollen. Letztlich votierten die Orangen mangels Präsenz der Blauen als einzige Fraktion gegen den vom Hauptausschuss erstellten Wahlvorschlag.

Jene drei Fraktionen, deren Kandidaten durchkamen, ließen sich von den Protesten kaum beeindrucken. Grünen-Chef Alexander Van der Bellen nannte das Vorgehen Prammers „absolut korrekt“. Den Dreier-Vorschlag hielt er an sich für gelungen, da er hoffe, dass Fekter das „Experiment“ des „Wechsels von der ÖVP-Parteisoldatin zur Volksanwaltschafts-Soldatin“ schaffe. Die ÖVP war im Gegenzug zur Grünen Kandidatin nicht viel freundlicher. Klubchef Wolfgang Schüssel meinte in Richtung der ersten Grünen Volksanwältin überhaupt, er hoffe, „dass sich Stoisits entwickelt“. SPÖ-Klubobmann Josef Cap kann sich eine Novelle zur Klarstellung des Bestellungsmodus vorstellen.

Im Laufe der Sitzung stehen noch zwei weitere große Gesetze zum Beschluss an. Mit dem Anti-Doping-Gesetz sollen die Verfahren objektiviert und stärker gegen Hintermänner vorgegangen werden. Der Energiefonds wiederum soll effektive Klimaschutz-Maßnahmen einleiten. Er soll 500 Millionen Euro schwer sein. Die Gelder werden für eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, die Forschungsförderung für klimarelevante Technologien und deren Markteinführung ausgegeben.

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