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WGKK: Informationen zum Versicherungsschutz nach der Matura

Die Wiener Gebietskrankenkasse WGKK informiert über den Verischerungsschutz nach der Matura.
Die Wiener Gebietskrankenkasse WGKK informiert über den Verischerungsschutz nach der Matura. ©APA/Hans Klaus Techt
In den nächsten Tagen findet für viele Schüler und Schülerinnen in ganz Österreich die Matura statt. Mit dem Schulabschluss, stehen viele vor der Herausforderung, den weiteren Lebensweg zu bestreiten. Hier spielt vor allem die Versicherung eine wichtige Rolle. Die Wiener Gebietskrankenkasse WGKK möchte nun über den Versicherungsschutz nach der Matura informieren.

Maturanten aufgepasst. In den nächsten Tagen schließen tausende Schüler in Österreich ihre Schulausbildung ab. Die Zeit danach wird sich bei allen unterscheiden. Beruf, Zivildienst, Bundesheer oder der Studienbeginn im Herbst sind nur ein paar der Möglichkeiten. Egal wie der Plan lautet, es muss darauf geachtet werden, dass eine Krankenversicherung lückenlos weiter besteht.

Im allgemeinen ist es so, dass Kinder bis zum 18. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert sind. Ab diesem Zeitpunkt wird die Mitversicherung von der Wiener Gebietskrankenkase (WGKK) automatisch weitergeführt, wenn vom Finanzamt ein weiterer Anspruch auf Familienbeihilfe zuerkannt wurde. Hierfür muss zuvor ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden

Anträge sind bei der WGKK für Mitversicherung nötig

Nun gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Wenn die Matura nicht bestanden wurde und es zu einer Wiederholungsprüfung im Herbst kommt, wird bei Anspruch auf Familienbeihilfe die Mitversicherung bis zum 30.11. des Kalenderjahres automatisch verlängert.

Wichtig für die, die Präsenzdienst leisten: Ist man bei der WGKK gemeldet und bezieht auch Familienbeihilfe, wird die Mitversicherung bis 30.11 verlängert. Wenn die Einberufung nach dem 30.11 erfolgt, kann man bei den Eltern auf Grund der Erwerbslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert werden. Doch auch hierfür ist ein Antrag nötig. Auch nach dem Präsenzdient, kann diese Leistung, bis zum Beginn des Studiums auf Antrag erfolgen.

Achtung! Mitversicherung nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich

Voraussetzungen für die Mitversicherung bei den Eltern, von Kindern ab dem 18. Geburtstag sind, dass der/die Betroffene nicht mehr als 438,05 Euro pro Monat verdienen darf. Wenn dieser Wert überschritten werden sollte, wird der Arbeitnehmer automatisch vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet. Dies ist auch der Fall, wenn ein Ferialjob in Anspruch genommen wird. Für den Zeitraum des Sommerjobs ist man automatisch beim Arbeitsgeber versichert, danach – wenn Anspruch auf Familienbeihilfe besteht – wieder automatisch bei den Eltern. Für den Zeitraum der Erwerbslosigkeit, besteht die Möglichkeit sich bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitzuversichern.

WGKK informiert im Internet und telefonisch über Vorgehensweise

Studierende haben die Möglichkeit, sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitzuversichern. Wenn keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, muss eine Studienbestädigung als ordentlicher Studierender bei der WGKK eingereicht werden. Nach einem Jahr muss auch ein Studienerfolg nachgewiesen werden. Im zweiten Studienabschnitt muss für die Versicherung ein Nachweis über den positiven Abschluss der ersten Diplomprüfung bzw. des ersten Rigorosums erbracht werden.

Ausführliche Informationen zur Mitversicherung gibt es unter www.wgkk.at/mitversicherung. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, das Formular zu Mitversicherung downzuloaden.Telefonische Auskunft zur Mitversicherung: +43 1 60122-8000

(Red.)

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