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Wetten auf virtuelle Pferderennen sind keine Sportwetten

Virtuelle Pferderennen gelten nicht als Sportwetten.
Virtuelle Pferderennen gelten nicht als Sportwetten. ©dpa (Sujet)
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte in einem aktuellen Entscheid klar, dass Wetten auf Pferde- oder Hunderennen, die vom Computer erstellt wurden, keine Sportwetten sind. Der Ausgang der virtuellen Tierrennen hänge vom Zufall ab, daher seien sie Glücksspiel und unterliegen der Glücksspielabgabe.

Den Entscheid hat ein Vermittler von Wetten auf virtuelle Tierrennen erwirkt. Das Bundesfinanzgericht hatte ihn zur Zahlung der Glücksspielabgabe auf seine Wetten verpflichtet. Die Glücksspielabgabe ist deutlich höher als die Sportwettengebühr.

Der Vermittler bekämpfte den Entscheid des Finanzgerichts, da es sich seiner Meinung nach um Sportwetten handelt. Der VwGH war aber anderer Meinung: “Gegenüber realen Veranstaltungen haben die Wettenden geringere Kenntnisse von erfolgsrelevanten Faktoren”, so der VwGH am Mittwoch in einer Aussendung.

(apa/red)

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