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Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht

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Ein umfangreiches Beweisverfahren erwartet BZÖ-Obmann Peter Westenthaler und seinen Parteisprecher Lukas Brucker am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht, wo sich die beiden wegen falscher Zeugenaussage in der sogenannten orangen Prügelaffäre zu verantworten haben.

15 Zeugen hat Richter Peter Liebetreu geladen, darunter mit Michael Schön auch einen aktiven Staatsanwalt: Bevor Schön zur Staatsanwaltschaft Wien wechselte, war er Kabinettchef der früheren Justizministerin Karin Gastinger.

In dieser Funktion war Schön zugegen, als es im Anschluss an die Nationalratswahl 2006 in einem kleinen Kellerlokal in Wien-Alsergrund zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem langjährigen Gastinger-Sprecher Christoph Pöchinger und dem Leibwächter Westenthalers kam. Im BZÖ soll Pöchinger “verdächtigt” worden sein, Gastinger kurz vor dem Wahltag zum Parteiaustritt bewogen zu haben.

Westenthalers Leibwächter wurde im März 2007 wegen Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er Pöchinger höchst unsanft aus dem rund 30 Quadratmeter Lokal befördert hatte. Dass Westenthaler und Brucker in weiterer Folge ebenfalls angeklagt wurden, haben sie ihren Zeugenauftritten in eben diesem Prozess zuzuschreiben: Im Unterschied zu zahlreichen anderen Augenzeugen, die sich mehr oder weniger deutlich an einen dem “Rauswurf” vorangegangenen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und Pöchinger erinnern konnten, hatte Westenthaler unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei “nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien”.

Er habe vielmehr “einen sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht”, so Westenthaler damals im Zeugenstand. Das wertet die Staatsanwaltschaft Wien nun ebenso als falsche Zeugenaussage wie Bruckers seinerzeitige Angaben, wonach im Lokal eine “sehr positive Stimmung” geherrscht habe und keine Handgreiflichkeiten stattgefunden hätten.

Die beiden Angeklagten haben stets ihre Schuldlosigkeit beteuert. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihnen laut Strafgesetzbuch theoretisch bis zu drei Jahre Haft. Realistischerweise wäre aber wohl von einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe auszugehen, da der BZÖ-Obmann keine Vorstrafen aufweist und somit als Ersttäter anzusehen wäre, was bei der Strafbemessung einen gravierenden Milderungsgrund darstellt.

Ob das an sich bis 14.00 Uhr anberaumte Verfahren überhaupt finalisiert werden kann, ist fraglich: Drei Polizisten, die im Anschluss an die Prügel-Szenen geamtshandelt hatten, haben dem Gericht bereits ihr Fernbleiben angekündigt: Einer befindet sich derzeit im Urlaub, ein weiterer erholt sich nach einer Operation.

Originell liest sich die Entschuldigung des dritten Beamten: Er gehöre im Zeitraum 1. bis 30 Juni 2008 dem im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft geschaffenen – wörtliches Zitat – “Festnahmeaufbereitungskontigent Delfin 500” an. Aus dienstlichen Gründen könne er der Zeugenladung daher nicht nachkommen.

Der Polizist hätte um exakt um 11.00 Uhr aussagen sollen. Im Straflandesgericht fragt man sich nun, ob mit ein wenig Entgegenkommen der Exekutive dem Beamten nicht eine “Freistunde” genehmigt hätte werden können. “Von mittäglichen Festnahmen in den Fanzonen habe ich jedenfalls nix in der Zeitung gelesen”, witzelte ein Richter am Dienstagnachmittag gegenüber der APA.

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