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Westenthaler: Anklage wegen falscher Zeugenaussage

BZÖ-Obmann Peter Westenthaler wird sich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten müssen. Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien sei vom Justizministerium vollinhaltlich genehmigt worden.

Das gab am Dienstag Behördensprecher Gerhard Jarosch auf APA-Anfrage bekannt. “Der Strafantrag wird Westenthaler in den nächsten Tagen zugestellt”, kündigte Jarosch an. Damit ist davon auszugehen, dass der Prozess gegen den BZÖ-Chef noch im Frühjahr über die Bühne gehen kann.

Westenthaler hat sich das Strafverfahren, in dem ihm nun im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft drohen, mit seinem Zeugenauftritt im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter Siegfried Kobal “eingebrockt”. Der Bodyguard wurde im März 2007 in der sogenannten orangen Prügelaffäre im Wiener Landesgericht zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er den früheren Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, mehr als unsanft aus einem Lokal befördert hatte.

Im Unterschied zu zahlreichen anderen Augenzeugen, die sich mehr oder weniger deutlich an einen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und Pöchinger rund um den Parteiaustritt von Gastinger erinnern konnten, für den der BZÖ-Chef offenbar ihren Sprecher mitverantwortlich machte, hatte Westenthaler unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei “nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien”. Er habe “einen sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht”.

Bereits unmittelbar nach diesen Angaben hatte der Staatsanwalt mit folgenden Worten rechtliche Schritte angekündigt: “Wie es bei Wirtshausraufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören.”

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