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Wert der Flöttl-Bilder bis 850 Mio. Dollar

An der Paris-Reise zur Unterzeichnung der so genannten "Pariser Verträge2 mit Wolfgang Flöttl - in denen die Übertragung von Flöttls Vermögen auf BAWAG-Stiftungen fixiert wurde - nahm auch der damalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz teil.

Am Mittwoch schilderte er vor Gericht, wie die Vermögensbewertung der Bilder von Flöttl zustande kam. Mit diesen Bildern, die damals an die von der BAWAG in Liechtenstein eingerichteten Stiftungen übertragen wurden, wollte die BAWAG die hohen Spekulationsverluste von Flöttl kompensieren.

Der Ankaufspreis der Bilder habe – zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Flöttl – insgesamt nur 223 Mio. Dollar (162 Mio. Euro) betragen, auf den Bildern lasteten auch noch Kredite vom Auktionshaus Sotheby’s in Höhe von 154 Mio. Dollar, die von der BAWAG abgelöst wurden. Wieso konnten die Bilder dann die wesentlich höheren Spekulationsverluste von Flöttl abdecken, wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner von Nakowitz wissen.

Ex-BAWAG-Vorstand Johann Zwettler und Flöttl hätten in Paris in einem Extrazimmer die Werte der Bilder besprochen, und eine handschriftliche Liste über die jeweiligen Von-Bis-Werte aufgestellt. „Mein Verständnis war, dass das eine Einschätzung Flöttls ist“, verwies Nakowitz auf den Kunstsammler. Die kumulierten Werte betrugen demnach 850 Mio. Dollar (616 Mio. Euro). Nach dieser Schätzung wäre der Wert der Flöttl-Bildersammlung also mit einem maximal zu erzielenden Preis von fast dem Vierfachen des Ankaufspreises angegeben worden.

Die Wertermittlung war offenbar nicht einfach, schilderte Nakowitz: Flöttl habe sich zunächst gewehrt, konkrete Werte seiner Bilder zu nennen. Bei einer Vorstandsbesprechung im Zimmer von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner sei dann – offenbar zwischen 27. Oktober und 3. November – beratschlagt worden, wie man die Werte ermitteln könne. Beim Auktionshaus Sotheby’s könne man nicht nachfragen, weil dort aus Haftungsgründen keine Auskünfte zu aktuellen Werten zu erhalten seien.

Einen Sachverständigen habe man nicht hinzuziehen können, weil dann die Bilder zu Flöttl zurückverfolgt hätten werden können, schilderte Nakowitz das Dilemma im BAWAG-Vorstand, der die ganze Angelegenheit im Zusammenhang mit den Spekulationsverlusten ja geheim halten wollte. Auf die Frage der Richterin nach den Teilnehmern an dieser Vorstandsbesprechung verneinten Christian Büttner, Hubert Kreuch und Johann Schwarzecker, dabei gewesen zu sein. Lediglich Zwettler räumte die Möglichkeit einer Teilnahme an einer Besprechung mit Elsner und Nakowitz ein. „Zu dritt habe ich mich nicht gefühlt“, konterte Nakowitz.

Bestimmte Versicherungswerte auf den Lagerlisten der Bilder „haben nicht mit dem Grundkonsens vom 26. und 27. Oktober übereingestimmt“, räumte Nakowitz dann ein, dass in den BAWAG-Krisensitzungen offenbar von weit höheren Werten der Flöttl-Bilder die Rede war. Die Versicherungswerte wurden aber auch nicht hinaufgesetzt – laut Nakowitz, weil Elsner damals aus Kostengründen dagegen war. „Dann würde man sich doch bei redlicher Betrachtung mit einer Unterversicherung zufrieden geben“, hielt Staatsanswalt Georg Krakow dem Angeklagten vor. Aber die Bilder seien sehr sicher gelagert gewesen, nämlich in einer Kunstaufbewahrung unter dem Züricher Flughafen, wandte Nakowitz ein.

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