AA

Wer ist bei der Landtagswahl im Oktober wahlberechtigt?

Die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung
Die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung ©VN - Stiplovsek
Und wer nicht? Diese Personen sind am 13. Oktober wahlberechtigt.
Lustenau wählt am Kilbi-Sonntag
Jetzt fix: Vorarlberg wählt am 13. Oktober

Nach Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung wurde nun die Landtagswahl durch Verordnung im Landesgesetzblatt Nr. 43/2019 ausgeschrieben. Der Wahltag wurde auf Sonntag, 13. Oktober 2019, und der Stichtag auf Dienstag, 16. Juli 2019, festgesetzt.

Jetzt auf VOL.AT lesen

Wahlberechtigt ist, wer

  • am Stichtag (16. Juli 2019) die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt sowie
  • in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hat bzw. als Auslandsvorarlbergerin oder Auslandsvorarlberger in die Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen ist,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die jüngste wahlberechtigte Person ist somit am 13. Oktober 2003 geboren. Nichtösterreichische Unionsbürger sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

Ehemalige Landesbürger (Auslandsvorarlberger) können noch bis zum 16. August 2019 einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei stellen, um das Wahlrecht für diese Landtagswahl zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie direkt vor dem Verzug ins Ausland in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hatten und dieser Verzug am Stichtag noch nicht zehn Jahre zurückliegt. Die Eintragung ist direkt bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde oder mittels digitalem Formular des Landes Vorarlberg auf www.vorarlberg.at möglich.

Schüler, Studierende und Lehrlinge, die zur Teilnahme an der Wahl von ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nach Vorarlberg kommen, erhalten auch diesmal vom Land einen Fahrtkostenersatz.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Wer ist bei der Landtagswahl im Oktober wahlberechtigt?