Außerdem muss sie dem Opfer den Schaden von 50.000 Euro zurückzahlen. Der Schuldspruch wegen schweren Betrugs ist bereits rechtskräftig.
Rip-Deals laufen nach folgendem Muster ab: Über Handy oder E-Mail werden wohlhabende Geschäftsleute kontaktiert, denen zunächst Gewinn bringende Geldwechselgeschäfte vorgegaukelt werden. Im weiteren Verlauf wären lukrative Investitionen in Immobilien und Liegenschaften möglich, machen die Betrüger ihren Opfern vor.
Steigen die Betroffenen auf die verlockenden Versprechungen ein, werden Geldübergaben ausgemacht, wobei die Treffen im südlichen Ausland – oftmals in Italien – stattfinden. Dort werden den Opfern dann oft ihre Geldkoffer gewaltsam entrissen oder sie erhalten nach Übergabe der mitgebrachten Banknoten – meistens handelt es sich dabei um Schweizer Franken – falsche Lira-Scheine, die in Italien zu Werbe- und Dekorationszwecken vertrieben werden.
Einem solchen Deal fiel am 23. Juli 2004 ein Wiener Geschäftsmann zum Opfer, der eigens nach Como gereist war, um das große Geschäft zu machen. Stattdessen kehrte er mit Falschgeld, um 50.000 Euro ärmer und um eine Erfahrung reicher zurück.
Nachgewiesenermaßen waren die Mails, mit denen er eingewickelt worden war, vom Computer der nun angeklagten Hausmeisterin geschrieben worden. Die 37-Jährige gab vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Katja Bruzek) ihre Beteiligung an dieser Straftat auch zu. Bis zu 40 Prozent vom Gewinn aus dem Verbrechen habe ihr ein guter Bekannter in Aussicht gestellt.
Die Frau leugnete jedoch, gewerbsmäßig an einer Bande und an weiteren vier Rip-Deals mit einem Gesamtschaden von 170.000 Euro beteiligt gewesen zu sein. Da sich ein bereits verurteilter Betrüger seiner Zeugenaussage entschlug, durften seine im Vorverfahren belastenden Angaben nicht herangezogen worden, so dass die Hausmeisterin in diesen Anklagepunkten im Zweifel frei gesprochen wurde.
Staatsanwalt Hans-Christian Leiningen-Westerburg hatte dessen ungeachtet keine Zweifel, dass die Frau mehr als nur ein Mal gegen das Strafgesetz verstoßen und davon reichlich profitiert hatte: Immerhin ist die Hausmeisterin gleichzeitig Hausbesitzerin und fährt einen Porsche, wenn es sich dabei auch nicht um das neueste Modell handelt, wie ihr Verteidiger betonte.