AA

Wenn die Maus am Ersparten knabbert...

Symbolfoto &copy Bilderbox
Symbolfoto &copy Bilderbox
Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ersetzt beschädigtes Geld - Eigene Servicestelle zum Refundieren von Banknoten - Bei Zerstörung von mehr als 50 Prozent wird genau analysiert.

Er wollte eigentlich auf Nummer Sicher gehen: Ein Mann hat Geld für seine Beerdigung gespart und „sicher verwahrt“ – in der Selchkammer. Leider hatte er kein Familienmitglied über seine Bargeldvorsorge informiert. Das nächste Mal, als die Selchkammer in Betrieb genommen wurde, wurde durch den Befeuerungsvorgang das Geld zum Teil zerstört. In so einem Fall tritt die Österreichische Nationalbank (OeNB) auf den Plan. Eine eigene Servicestelle untersucht penibel vernichtete Banknoten und ersetzt sie – wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Bei weniger als 50 % wirds schwierig

Schadhafte oder beschädigte Banknoten werden sofort umgetauscht, wenn mehr als 50 Prozent eines Scheins vorgelegt werden. Sind nur noch 50 oder weniger als 50 Prozent vorhanden, muss der Besitzer laut Beschluss der Europäischen Nationalbank aus dem Jahr 2003 einen Nachweis bringen, dass die fehlenden Banknoten tatsächlich vernichtet wurden.

Die OeNB rät, gleich bei der Einreichung des beschädigten Geldes einen Nachweis wie einen Beleg der Einsatzkräfte von Polizei, Gendarmerie oder Feuerwehr vorzulegen. Zeugenaussagen können ebenfalls im Ermittlungsverfahren für die Beweiswürdigung verwendet werden. Sind die Banknoten erheblich beschädigt oder gibt es Unklarheiten im Sachverhalt, werden sie elektronisch erfasst, in einem Analysezentrum begutachtet, und dann erst wird über den Umtauschantrag entschieden.

Mühsame Rekonstruktion

Die Rekonstruktion von beschädigten Banknoten ist laut der Servicestelle eine oft sehr mühsame und zeitaufwändige Arbeit. Verbrannte oder verkohlte Scheine werden von den Spezialisten mit Lupe und Mikroskop genauestens untersucht. So wird festgestellt, ob hier eine Tageszeitung oder der tatsächlich angegebene Nominalwert ein Raub der Flammen geworden sind.

Diesen Dienst musste auch ein Restaurant in Anspruch nehmen. Das Servierpersonal hatte die Tageslosung im Mikrowellenherd verwahrt. Am nächsten Morgen wurde ein Häferl mit Wasser zum Erwärmen von Tee in die Mikrowelle gestellt. Das gesamte Geld war durch die Hitzeeinwirkung zerstört.

Anspruch auf vollständige Banknoten

Aber nicht nur Verbrennen, auch Zerreißen, Vermoderung, Tierbisse, chemische Einwirkung sowie die Waschmaschine können Geldscheine vernichten. Denn sobald ein Sicherheitsmerkmal nicht mehr vorhanden ist – wenn sich etwa die Sicherheitsfolie ablöst -, darf das Zahlungsmittel nicht mehr verwendet werden, auch wenn der Schein noch eindeutig als solcher erkennbar ist. „Die Banknote unterliegt dann nicht mehr dem gesetzlichen Annahmezwang nach Paragraf 61 Nationalbankgesetz, weil der Bürger einen Anspruch auf vollständige, mit allen Sicherheitsmerkmalen ausgestattete Banknoten hat“, erklärt die OeNB.

Was die Spezialisten tatsächlich an beschädigten Banknoten rekonstruieren konnten, zeigt die Anzahl von beschädigten Banknoten in den Jahren 2003 und 2004. Im Jahr 2003 wurde eine Gesamtzahl von 65.691Stück mit einem Wert von 3,030.280 Euro umgetauscht. 2004 wurden bereits 73.052 Stück Banknoten vorgelegt und umgetauscht, der Gesamtnominalbetrag der beschädigten Banknoten betrug 4,087.050 Euro. Nicht enthalten sind jene Banknoten, die an den Kassen der OeNB sofort getauscht wurden. Hier leisten die Kassiere ganze Arbeit und prüfen vorab, ob die Scheine umtauschfähig sind. Wird nachgewiesen, dass die Banknoten vorsätzlich beschädigt worden sind, werden diese ersatzlos einbehalten, und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet.

Vom OeNB-Service profitierte auch ein Hochzeitspaar. Als Geschenk bekamen die Brautleute Banknoten, die zu Booten gefaltet und in einer „grün-blauen Kunststoffmasse“, die Wasser darstellen sollte, eingebettet worden waren. Die Plastikmasse erstarrte. Die Banknotenschiffchen wurden aber befreit und dem Brautpaar der Gegenwert refundiert.

Service:
Unter der Telefonnummer (01)40420/Dw.1330 oder auf der Homepage www.oenb.at kann man sich bei Fragen zum Umtausch beschädigter Banknoten informieren.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wenn die Maus am Ersparten knabbert...
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen