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Welttag der Kinderrechte am 20. November

Die jüngsten Abschiebungen von Kindern haben deutlich gemacht, wie dringend notwendig die Aufnahme der Kinderrechte in die österreichische Verfassung ist. „Kinder dürfen nicht für die Taten oder den rechtlichen Status ihrer Eltern – und schon gar nicht für Versäumnisse von Politik und Gerichtshöfen – bestraft werden. Es ist unsere Pflicht, Kinder vor solchen ‚emotionalen Katastrophen‘ zu schützen“, so Zarhuber weiter.

 „Kinderrechte sind Menschenrechte und sollen endlich in der österreichischen Verfassung verankert werden“, sagt Karl Zarhuber, Generalsekretär des Jugendrotkreuzes. „Kinder sind die verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft, auf sie zu achten und sie zu schützen sollte selbstverständliche Aufgabe eines Staates und der Gesellschaft sein.“

Kinderrechte sichern vorrangig die Lebens- und Überlebensbedürfnisse von Kindern. Darüber hinausgehend hat das Österreichische Jugendrotkreuz aus der gemeinsamen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen Forderungskatalog entwickelt: ein 10 Punkte Programm, das ganz klar zeigt, welche Bedürfnisse und Wünsche Kinder und Jugendliche in Österreich haben.

Österreich hat im Jahr 1992 die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert, in der Verfassung wurden die Kinderrechte jedoch bis heute nicht verankert. Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Jugendrotkreuz wird nicht müde, zu fordern, dass die Kinderrechte in die österreichische Verfassung aufgenommen werden.

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