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Weltspartag: Auf der Suche nach den Zinsen

Am Weltspartag auf der Suche nach den Zinsen.
Am Weltspartag auf der Suche nach den Zinsen. ©APA (Symbolbild)
Am Freitag, den 29. Oktober, bringt der Weltspartag für die Sparer auch heuer wieder Niedrigzinsen. Kommerzkunden müssen sogar mit Negativzinsen, also Abzügen der Bank für ihr Guthaben am Firmenkonto rechnen.

Hingegen schützt ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2009 Sparbücher und Sparkonten vor Negativzinsen.

OGH-Urteil schützt Sparbücher und Sparkonten vor Negativzinsen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Jahr 2009, gestützt auf das Bankwesengesetz, die Nullverzinsung von Sparbüchern für gesetzeswidrig erklärt. Anlassfall war ein damals vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführter Musterprozess gegen die Linzer Volkskreditbank (VKB). Das Höchstgericht urteilte: "Fundamentaler Zweck jeder Spareinlage ist nicht die Liquiditätsverbesserung der Bank, sondern die eine Anlage kennzeichnende Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion. .... Aus diesen Gründen ist die eine "Nullverzinsung" ermöglichende Klausel im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig."

Minimalverzinsung für Spareinlagen

Das heißt, dass Banken zumindest eine Minimalverzinsung für Spareinlagen anbieten müssen. Anders ist die Lage bei Firmenkunden, die zunehmend auch in Österreich sogenannte "Verwahrentgelte" für auf den Firmenkonten liegende Gelder zahlen müssen. Zuletzt sorgte die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien für scharfen Protest der Freiheitlichen Wirtschaft, da sie bereits ab einem Guthaben von 15.000 Euro für Kommerzkunden ein derartiges Entgelt von 0,5 Prozent einhebt. Bei der Bank Austria und der Erste Group bzw. Erste Bank gibt es Freibeträge von 100.000 Euro, erst ab dieser Grenze werden Abzüge von Guthaben durchgeführt. Die BAWAG P.S.K. verrechnet ebenfalls eine "Verwahrgebühr" für Business-Konten, diese richte sich aber nach der Gesamtbetrachtung der Geschäftsbeziehung.

In Deutschland werden erste "Strafzinsen" verlangt

In Deutschland verlangen erste Banken nun "Strafzinsen" bereits ab Guthaben von 5.000 Euro, wie die deutsche Zeitung "Die Welt" berichtet. Teilweise bis zu 1 Prozent "Verwahrgebühr" würden den Kunden für ihre Guthaben abgeknöpft, obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) ihrerseits einen Einlagezins für bei ihr geparkte Gelder nur von 0,5 Prozent verrechne. Und obwohl die Banken selber große Freibeträge bei der EZB hätten, betonen Verbraucherschützer. Für Bankkunden lohne sich der Vergleich, denn manche deutschen Institute verrechnen gar keine Strafzinsen. Positive Zinsen muss man mit der Lupe suchen - doch auch sie gebe es noch, etwa bei ausländischen Banken. Wer bei einer ihm unbekannten Bank Angst vor einer Pleite habe, könne sich auf die Einlagensicherung verlassen, die bis zu 100.000 Euro Guthaben greife.

(APA/Red)

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