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Weitere Suspendierungen in Affäre Stein möglich

Brandstetter will Reform des Maßnahmenvollzugs
Brandstetter will Reform des Maßnahmenvollzugs
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) schließt weitere Suspendierungen in der Affäre rund um die Justizanstalt Stein nicht aus. Das sagte Brandstetter am Freitag in der Budgetdebatte. Dabei kündigte er auch an, dass die nun geplante Reform des "Maßnahmenvollzugs" für psychisch kranke Straftäter Geld kosten werde. Daran dürfe die Reform aber nicht scheitern.


Am Dienstag war ein schwerer Fall von Vernachlässigung eines Häftlings bekannt geworden, der in Stein im Maßnahmenvollzug untergebracht war. Der 74-jährige soll von der Justizwache erst versorgt worden sein, als aus der Zelle bereits Verwesungsgeruch verströmte. Drei Beamte wurden suspendiert. “Es kann durchaus sein, dass es noch weitere Suspendierungen gibt”, sagte Brandstetter. Dies sei kein Urteil über die Betroffenen, aber die Aufklärung müsse unbeeinflusst geschehen.

“Das kann und darf nicht passieren und wenn es passiert, muss es eben die entsprechenden Konsequenzen geben”, sagte der Justizminister zum Fall Stein. Lob für sein Vorgehen gab es sowohl von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim als auch vom Grünen Albert Steinhauser (“das Krisenmanagement hat funktioniert”) und vom Freiheitlichen Johannes Hübner. Letzterer lobte das Vorgehen des Ministers als “sachlich und korrekt”, kritisierte aber die Grünen, die darauf hingewiesen hatten, dass einer der Suspendierten FP-Kandidat für die EU-Wahl ist.

Brandstetter kündigte an, dass noch morgen ein Gerichtspsychiater die Situation in Stein beurteilen und berichten werde, in welchem Umfang psychiatrische und medizinische Kapazitäten erweitert werden müssten. Klar sei aber, dass die Reform des Maßnahmenvollzugs Geld kosten werde – etwa für höhere Honoraransätze für Gerichtspsychiater. Denn der Grundsatz Therapie statt Strafe könne zwar an seine Grenzen stoßen, aber: “Wenn es dabei nur um die Grenzen der Finanzierbarkeit geht, dann müssen wir diese Grenzen sprengen.”

Die Abgeordneten bat Brandstetter um eine Verfassungsänderung, die die Zusammenlegung von Gerichtsbezirken auch über die Grenzen der politischen Bezirke hinweg ermöglichen würde. Einig war sich der VP-Minister mit SP-Justizsprecher Hannes Jarolim darin, dass die Gerichtsgebühren gesenkt werden sollten: “Die Justiz wird mit Sicherheit nicht an der Gebührenschraube drehen – wenn, dann nach unten.”

Äußerst skeptisch zeigte sich die SPÖ, was die Möglichkeit von Gefängnisstrafen ohne Gerichtsverfahren angeht. Das vorgeschlagene “Mandatsverfahren” könne es nur für bedingte Strafen, nicht aber für unbedingte geben, sagte Verfassungssprecher Peter Wittmann.

Die Justiz bestreitet traditionell einen hohen Teil ihres Budgets aus eigenen Gebühreneinnahmen. Ausgaben von 1,3 Mrd. Euro (plus ein Prozent) stehen heuer Einnahmen von 980 Mio. Euro gegenüber. Kommendes Jahr steigen die Ausgaben im Justizministerium nur minimal auf 1,31 Mrd. Euro an. Die Kosten für die Reform des Maßnahmenvollzugs sind noch nicht budgetiert, weil man noch kein wirklich schlüssiges Konzept habe, so Brandstetter.

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