75 Prozent der Studienplätze sind für Österreicher, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert.
Bis dato konnte der Wissenschaftsminister eine Quotenregelung für sechs Studien per Verordnung festlegen. Dabei handelt es sich um jene Studien, für die Zustandsbeschränkungen erlaubt wurden (Human- und Zahnmedizin, Psychologie, Veterinärmedizin, Betriebswirtschaft und Publizistik). Dazu musste allerdings für jedes Studium einzeln geprüft werden, ob eine Quotenregelung berechtigt ist.
Im Fall von Zahn- und Humanmedizin machte der Minister Gebrauch davon, und zwar wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Denn der Ansturm deutscher Studenten könnte ohne Reglement die Versorgung mit Ärzten in Österreich gefährden, lautete die Argumentation.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung gibt es diese Verordnungs-Ermächtigung nicht mehr, die Quote wurde aber im Gesetz festgeschrieben – und zwar für Human- und Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin. Dies gilt ab dem Wintersemester 2009. Das wird in Psychologie und Veterinärmedizin gravierende Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Studienanfänger haben.
So gingen im laufenden Wintersemester etwa an der Uni Salzburg, wo es Aufnahmeprüfungen für Psychologie gibt, von den 246 zur Verfügung stehenden Studienplätze 71 Prozent an deutsche Studenten – künftig dürfen nur mehr 20 Prozent aus der EU kommen.
Ähnlich die Situation an der Veterinärmedizinischen Universität Wien: Dort wurden heuer 38 Prozent der insgesamt 283 Studienplätze nach dem Bewerbungsverfahren von Deutschen belegt.