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Weitere positive Geflügelpest-Fälle in Österreich

Absolute Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel in Risikogebieten.
Absolute Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel in Risikogebieten. ©pixabay.com (Symbolbild)
Seit Ende Oktober 2020 treten in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand Fälle von Geflügelpest auf.

Diese stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. In Österreich wurden erneut Fälle bestätigt. Für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten, wurde absolute Stallpflicht erlassen, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.

Geflügelpest bei Schwänen in Österreich bestätigt

Nach dem ersten bestätigten Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) bei einem am 4. Februar verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich gab es nun weitere bestätigte Fäller: ein Schwan in Wien (H5N8) und zwei Schwäne in der Südsteiermark (H5N5).

Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen. Das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium appellierten an Geflügelhalter in den betroffenen Regionen, die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf weiteres gültig und werden laufend evaluiert, hieß es. Alle anderen Betriebe können die schon bisher vorgesehenen Ausnahmen, unter strikter Einhaltung der dabei vorgesehenen BIO-Sicherheitsmaßnahmen, in Anspruch nehmen.

Derzeitige Stämme für Menschen nicht gefährlich

Die derzeit in Österreich festgestellten Stämme (H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich. Sie werden auch nicht über Lebensmittel übertragen, betonten die Ministerien.

(APA/Red)

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