Weiter Ermittlungen gegen IS-Rückkehrerin Maria G.

Behördensprecherin Ricarda Eder erklärte, dass es nicht notwendig sei, ein Gutachten einzuholen, um festzustellen, ob bei der Salzburgerin Maria G. noch eine Radikalisierung vorliegt. Der Anklagebehörde zufolge wird angenommen, dass der IS-Rückkehrerin keine Gefahr mehr darstellt und sich vom Gedankengut der radikalislamistischen Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) distanziert hat. Die Ermittlungen gegen die Mutter zweier minderjähriger Söhne erfolgen wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation.
IS-Rückkehrerin Maria G. hatte sich als 17-Jährige in Syrien dem "Islamischen Staat" angeschlossen
Als 17-Jährige hatte Maria G. ihre Heimat in Salzburg verlassen und sich 2014 nach Syrien begeben, wo sie sich dem IS anschloss. Sie brachte zwei Kinder zur Welt, ihr Ehemann - ein IS-Kämpfer - wurde bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an. Am 1. März landete Maria G. mit ihren Kindern im Zug einer Rückholaktion am Flughafen Wien-Schwechat. Anders als die mit ihr ebenfalls aus Syrien zurückgeholte frühere Wiener IS-Anhängerin Evelyn T., die auf Basis einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien in U-Haft genommen wurde, blieb Maria G. auf freiem Fuß. Insofern gibt es aus Sicht der Staatsanwaltschaft Salzburg in deren Ermittlungsverfahren keinen Grund zur Eile. Da es um keine Haftsache gehe, sei kein Beschleunigungsgebot zu beachten, erläuterte Behördensprecherin Eder.
Wiener IS-Rückkehrerin Evelyn T. "fügt sich in neues Leben ein"
Das Strafverfahren gegen Evelyn T. ist dagegen bereits rechtskräftig erledigt. Die 26-Jährige wurde am vergangenen Mittwoch in Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren bedingt verurteilt und danach enthaftet. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, "fügt sie sich jetzt in ihr neues Leben ein", sagte ihre Verteidigerin Anna Mair am Mittwoch auf APA-Anfrage. Evelyn T. habe zahlreiche Termine, darunter beim Bewährungshilfeverein Neustart. Sie müsse auch den ihr auferlegten gerichtlichen Weisungen, sich einer Psychotherapie und einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen, nachkommen. Laut Mair will die 26-Jährige möglichst bald zu arbeiten beginnen. In der Verhandlung hatte Evelyn T. als Berufswunsch Tierpflegerin angegeben.
(APA/Red)