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Weiter Diskussion um Fluglärm am Flughafen Wien-Schwechat

Anrainer haben wegen Fluglärms geklagt.
Anrainer haben wegen Fluglärms geklagt. ©APA (Symbolbild)
Der Wiener Flughafen wurde von 1997 bis 2008 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ausgebaut. Anrainer fordern deswegen Schadenersatz. Nun sorgt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) dafür, dass die Wogen erneut hochgehen: Sowohl Kläger als auch Flughafen Wien sehen sich selbst weiter im Recht, sind sich an und für sich in ihrer Interpretation allerdings sogar einig. Das heißt allerdings nicht, dass die Kläger mit weiteren Klagen drohen, "wenn eine Haftung seitens der Rechtsträger weiter abgelehnt wird". Eine Vielzahl weiterer Klagen wird erwartet.
Streit mit Flughafen dauert an
Kein Grund für Schadenersatz

Laut Klägervertreter werde bestätigt, dass für den Fluglärm verantwortliche Rechtsträger (Bund, Land NÖ) für Wertminderungen oder Gesundheitsschäden haften würden, die “nachweislich aus der Unterlassung der UVP für die Ausbauten des Flughafens resultieren”. Vom Flughafen Wien hingegen heißt es, es sind “laut eben dieser Entscheidung keine Schadenersatzansprüche möglich, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der behauptete Schaden eine unmittelbare Folge der Unterlassung einer UVP ist”. Die Parteien sind sich also eigentlich einig; natürlich spießt es sich aber in der Bewertung darin, ob nun überhaupt Schäden – und diese zudem wegen der Unterlassung einer UVP – entstanden sind oder nicht.

Flughafen: Schaden nicht nachvollziehbar

Dieser Zusammenhang ist aus Sicht des Flughafens naturgemäß nicht gegeben: “Über die Flugverkehrsentwicklung und Ausbauvorhaben am Flughafen Wien wird von Seiten des börsennotierten Unternehmens regelmäßig und umfassend informiert, wie in den Geschäftsberichten, den monatlichen Verkehrsveröffentlichungen und zahlreichen anderen öffentlichen Dokumentationen des Unternehmens nachzulesen ist”, richten Flughafenverantwortliche den Klägern aus. Die Auffassung, man könne als Anrainer einer Nachbargemeinde über diese Entwicklung nicht informiert gewesen sei, “ist für den Flughafen Wien daher absurd und nicht nachvollziehbar”. Im Übrigen seien die Grundstückspreise in den Regionen rund um den Flughafen “seit Jahren im Steigen”.

“Eine Vielzahl weiterer Klagen” wird kommen

“Wenn eine Haftung seitens der Rechtsträger weiter abgelehnt wird, werde wir nun eine Vielzahl weiterer Klagen einbringen. Wir sind sehr froh, dass wir mit unseren Argumenten bei den Gerichten Gehör gefunden haben”, so der Anwalt der Kläger.

Die Kanzlei, die sich geschädigt Fühlende vertritt, fühlt sich in einem weiteren Punkt bestätigt: “Der OGH hat auch die vom Erstgericht gefällte Entscheidung aufgehoben, wonach die dort geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt seien”. Das Erstgericht hatte dies anders gesehen.

Streit geht wieder vor das Erstgericht

“Am Zug ist nun wieder das Erstgericht”, erklärte Christoph Brenn, Richter am Obersten Gerichtshof (OGH) und dortiger Mediensprecher, am Donnerstag. Er sprach von einem “erheblichen Aufwand” für das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, das nun wieder am Zug ist. Brenn zufolge ist eine reine Wertminderung von Grundstücken laut EuGH grundsätzlich nicht ersatzfähig.

Kein Schadenersatz für Anrainer

“Eine Ersatzfähigkeit ist aber womöglich gegeben, wenn die Beeinträchtigung der Umwelt oder der Lebensqualität der Menschen gegeben ist.” Dahin gehend seien zwei Themenkomplexe zu klären. Es sei festzustellen, ob durch die Ausbauten und die zusätzlichen Flugbewegungen Gesundheitsbeeinträchtigungen verbunden waren. “Dafür werden Sachverständigen-Gutachten gebraucht werden”, so Brenn. Gebe es die Beeinträchtigung, “könnte” die Wertminderung von Grundstücken ersatzfähig sein.

Die zweite zu klärende Frage im Sinne der Kausalität sei dann, so der OGH-Richter, ob die etwaige durch Ausbauten vergrößerte Beeinträchtigung durch eine UVP vermindert oder vermieden hätte werden können. Dass es eine Entscheidung innert weniger als einem Jahr gibt, dürfe angezweifelt werden. (APA)

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