Das Oberste Gericht in Minsk wies am Mittwoch die Anträge der beiden unterlegenen Kandidaten Alexander Milinkewitsch und Alexander Kosulin ab. Zur Begründung hieß es, das Gericht sei dafür nicht zuständig.
Das weißrussische Wahlrecht sehe vor, dass ein Kandidat die Entscheidung der Wahlkommission nur in einem Fall anfechten könne – wenn sie die Abstimmung für ungültig erklärt habe, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur Interfax. Wenn die Ergebnisse für gültig erklärt wurden, kann der Beschluss der Zentralen Wahlkommission nicht angefochten werden, sagte er.
Der autoritär regierende Amtsinhaber Alexander Lukaschenko war bei der Präsidentenwahl Mitte März zum Sieger mit einem Ergebnis von 83 Prozent erklärt worden und soll am Samstag für eine dritte Amtszeit vereidigt werden. Die Opposition und auch westliche Beobachter hatten den Vorwurf des Wahlbetrugs erhoben. Tagelange Protestkundgebungen in Minsk wurden gewaltsam aufgelöst.