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Weiler reicht Klage beim Verfassungsgerichtshof ein

Eine wesentliche Rolle bei der Klage spielt der Steinbruch in Weiler
Eine wesentliche Rolle bei der Klage spielt der Steinbruch in Weiler ©VOL.AT/ Hofmeister
Weiler – Einmalig ist die Klage einer Gemeinde gegen die ortseigene Agrargemeinschaft: Der Gemeinderat Weiler hat mit 17 von 18 Stimmen beschlossen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um eine Neuregelung der Aufteilung des Gewinns aus Wald und Steinbruch zwischen der Gemeinde und der Agrargemeinschaft zu erreichen.
Bgm. Dietmar Summer über die Klage
Stein des Anstoßes: Steinbruch Weiler

Anlass für diesen Schritt ist, dass die vor 50 Jahren beschlossene und bis heute geltende Regelung aus Sicht der Gemeindevertreter überholt sei. „Mit der Beschwerde wollen wir klären, ob die damalige Aufteilung des Gemeingutes richtig erfolgt ist und aus heutiger Einschätzung eine andere Teilung erfolgen müsste“, erklärt Bürgermeister Dietmar Summer.

Dazu gehört auch der Steinbruch in Weiler. Hier gab es in den 80iger Jahren eine Volksabstimmung, bei der die Regelung der Einnahmen aus dem Abbau diskutiert und festgeschrieben wurden. „Der Steinbruch spielt natürlich eine wesentliche Rolle in dem Verfahren. Der Ertrag aus der Substanznutzung für die Pflege des Waldes soll weiterhin zurückgelegt und auch die Erhaltung des Naherholungsgebietes gewährleistet werden.“

Erlöse sollen in die Waldpflege zurück fließen

Auch wenn es laut Bürgermeister Summer weniger um das Geld geht, sondern darum, zu klären, wem welcher Anteil des bestehenden Gemeindeguts zusteht und, ob die Rechtssicherheit gewährleistet ist, steht doch eine beträchtliche Summe an Vermögen zur Diskussion. Die aus den Gewinnen der Gemeinschaftsgüter angesammelte Summe von einer Million Euro bzw. deren Verwendung ist ebenso noch zu klären. „Das Geld soll auch in Zukunft zurückgelegt werden, um mit dem Zinserlös die Waldpflege zu finanzieren und sicherzustellen“, erklärt Summer.

Die Gemeinde Weiler erhält zudem jährlich rund 20 Prozent aus den Einnahmen des Gesteinsabbaus und 31 Prozent aus dem Waldvermögen. Das sind in Zahlen rund 20.000 Euro, die alljährlich zusätzlich in die Gemeindekasse fließen. Und das gelte es gegenüber der Bevölkerung zu kommunizieren und zu erklären, findet Summer. „Unter der Bevölkerung werden zum Beispiel immer wieder Stimmen laut, die Rücklagen doch in andere Projekte oder Einrichtungen in der Gemeinde zu stecken“, so Summer.

Unklare Rechtsverhältnisse betrifft auch andere Gemeinden

Die Gemeinde Weiler ist jedoch nicht die einzige Gemeinde, die sich mit unklaren oder veralteten Rechtslagen auseinanderzusetzen hat. Neben Rankweil oder auch Nenzing gibt es zahlreiche andere Gemeinden, deren Rechtssituationen kompliziert und unklar sind. Ein Umstand, den auch die Regio Vorderland beschäftigt: „Es ist nämlich so, dass das Landesflurverfassungsgesetzt vom Flurgesetz des Bundes abweicht“, meint Summer. Deswegen haben die Gemeinden Rankweil und Zwischenwasser im vergangenen Herbst eine Petition beim Landtag eingereicht, in der sie ein einheitliches Landesgesetz zur Regelung der Gemeindegüter fordern. „Bisher ist hier seitens des Landes aber noch nichts passiert und so müssen die Gemeinden und die Agrargemeinschaften weiterhin selber versuchen, sich zu einigen“, ärgert sich Summer, der sich eine einheitliche Lösung auf Landes- wie Bundeseben wünscht – weil es vieles erleichtern und zu einem besseren Verständnis innerhalb der Bevölkerung beitragen würde.

Die Agrargemeinschaft dagegen ist der Ansicht, die Gemeinde halte sich damit nicht mehr an die betroffenen Vereinbarung und zeigt sich enttäuscht über den Schritt der Weiler Gemeindevertretung, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Bürgermeister Summer im Gespräch mit VOL.AT:

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(VOL.AT/ Schmidt)
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