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Wehrmachts-Deserteure: ÖVP bleibt abwartend

Justizministerin Bandion-Ortner will prüfen
Justizministerin Bandion-Ortner will prüfen ©APA (Fohringer)
Die ÖVP reagiert vorerst abwartend auf die Debatte um die Rehabilitation von Wehrmachts-Deserteuren. Nationalratspräsidentin Prammer hatte am Mittwoch für eine "lückenlose Rehabilitation" der Opfer der NS-Militärjustiz plädiert. Justizministerin Bandion-Ortner sagt zwar eine Prüfung der Rechtslage zu, dämpft aber die Erwartungen auf eine rasche Lösung.

Das Justizministerium prüfe derzeit, “ob und wie es eine neue gesetzliche Regelung geben kann”, sagte Bandion-Ortner-Sprecher Paul Hefelle der APA am Mittwoch. “Wir kennen die Kritik am Anerkennungsgesetz und schauen uns an, wie man auf diese Kritik reagieren kann”, so der Ministeriumssprecher. Allerdings strebe man einen möglichst breiten Konsens an. Eine Lösung könne daher wohl “noch nicht übermorgen” am Tisch liegen.

Auch ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer verweist auf das 2005 beschlossene “Anerkennungsgesetz” und will sich ansehen, ob in diesem Zusammenhang tatsächlich Gesetzeslücken bestehen, oder ob es sich nur um “Einzelfälle” handelt. Mit dem Gesetz habe man viele Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben, “wenn es unrecht war”. Er sei aber dagegen, sämtliche Urteile aus der NS-Zeit pauschal aufzuheben, sagte Donnerbauer gegenüber der APA.

Mit dem “Anerkennungsgesetz 2005” hatte die schwarz-orange Koalition auf das NS-Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und auf die “Befreiungsamnestie” 1946 verwiesen und klar gestellt, dass mit diesen Gesetzen alle Urteile von NS-Gerichten gegen Österreicher aufgehoben wurden, wenn diese “als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind”. SPÖ und Grüne stimmten damals gegen das Anerkennungsgesetz, weil Wehrmachtsdeserteure nicht explizit genannt wurden. Außerdem stellte sich später heraus, dass viele Urteile gegen Homosexuelle trotz dieses Gesetzes nicht als aufgehoben gelten, weil Homosexualität auch im Nachkriegs-Österreich bis 1971 strafbar war.

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