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Wegen Windeln: Familie muss Ferienhaus verlassen

Eine Vermieterin auf Usedom in Deutschland hat eine Familie mit einem behinderten 27-jährigen Sohn der Unterkunft verwiesen, als sie erfuhr, dass der junge Mann dauerhaft Windeln benötigt.

Die dreiköpfige Familie aus dem westfälischen Bönen (Kreis Unna) verließ daraufhin am Tag nach der Ankunft die Ostseeinsel und fuhr zurück nach Hause. „Das ist diskriminierend. Ich habe so etwas noch nie erlebt“, sagte der 58-jährige Vater am Donnerstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht des „Westfälischen Anzeigers“ (Hamm).

Die Vermieterin wies die Vorwürfe zurück und verwies auf mangelnde Hygiene durch die geplante Entsorgung der Windeln im Hausmüll. Sie seien Sondermüll und dürften nicht im Hausmüll entsorgt werden. Auch habe sie eine Verunreinigung der Wohnung durch Kot und Urin befürchtet. Den Diskriminierungsvorwurf könne sie nicht nachvollziehen. Sie habe die Familie höflich behandelt und sei dem jungen Mann freundlich gegenüber gewesen.

Bei der Unterkunft handelt es sich um ein kleines Ferienhaus im Garten der Vermieterin. Die Familie hatte einen zweiwöchigen Urlaub geplant. Der Vater will sich nun mit einem Rechtsanwalt beraten und die Begebenheit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland in Berlin mitteilen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Eigentümer dann Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung, wenn etwa die Gefahr bestehe, dass eine Wohnung stark verschmutzt werde. „Allein der Umstand, dass eine Person Windeln trägt, reicht aber nicht aus, ein solches Mietverhältnis zu beenden“, sagte die Reiserechtsexpertin Beate Wagner am Donnerstag in Düsseldorf.

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