AA

Wegen Instagram-Posting gekündigt: AK half 22-Jähriger

Die 22-Jährige wurde wegen eines Instagram-Postings gekündigt.
Die 22-Jährige wurde wegen eines Instagram-Postings gekündigt. ©pixabay.com (Sujet)
Eine 22-Jährige wurde wegen eines missverstandenen Instagram-Postings gekündigt. Nun verhalf ihr die AK zu einer Entschädigung von 6.080 Euro.

Eine 22-jährige Zahnarztassistentin im Bezirk Neunkirchen wurde während ihres Krankenstands gekündigt, weil ihre Dienstgeberin ein Instagram-Posting falsch interpretiert hat.

22-Jährige postete Bild einer Party ihres Bruders

Konkret hatte die Assistentin im Krankenstand ein Foto einer Feier auf Instagram gepostet. Ihr Dienstgeber ging davon aus, dass die Frau selbst bei dieser Feier anwesend gewesen wäre. Das war aber gar nicht der Fall. Sie hatte nur ein Bild einer Party ihres Bruders geteilt. Die junge Frau wandte sich an die AK Niederösterreich, der Fall ging vors Arbeits- und Sozialgericht. "Wir haben für die Arbeitnehmerin 6.080 Euro an offenen Ansprüchen geholt", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Laut den Experten der AK Niederösterreich lag kein Entlassungsgrund vor und so konfrontierten sie die Chefin der Assistentin damit. Weil man aber zu keiner Einigung kam, wurde der Fall beim Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt behandelt. Die zuständige Richterin entschied: Die Klägerin war nicht auf der Feier, sondern hat nur einen Beitrag ihres Bruders geteilt. Es gibt keinerlei Hinweis auf ein Fehlverhalten der Dienstnehmerin. Das Posting ist demnach auch kein Entlassungsgrund. Kurze Zeit später hatte die Arbeitnehmerin ihre ausstehenden Ansprüche am Konto. "Dieser Fall zeigt, wie wichtig unsere Unterstützung und Expertise auch dann ist, wenn es um Social Media-Fragen in der Arbeitswelt geht", so Wieser.

AK gibt Social Media-Tipps für Arbeitnehmer

  • Bitte immer daran denken, dass jeder Eintrag auf Facebook, Twitter, Instagram... gespeichert und verfügbar ist. Selbst bei hoher Sicherheitseinstellung können Beiträge fotografiert werden und so weiterverteilt werden.
  • Keinesfalls vertrauliche Daten oder Sachverhalte des Arbeitgebers veröffentlichen - das kann sogar zur Entlassung führen.
  • Im Krankenstand muss man sich so verhalten dass man möglichst rasch wieder gesund wird. Also: keine Berichte und Fotos von genesungswidrigen Aktivitäten posten.
  • Beleidigungen der Chefs oder von Kollegen oder auch rufschädigende kritische Bemerkungen über den eigenen Arbeitgeber sind ebenfalls zu unterlassen - das könnte zu negativen Konsequenzen führen.
  • Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber untersagt werden. In jedem Fall sollte ein gewissen Maß nicht überschritten werden.

(Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Wegen Instagram-Posting gekündigt: AK half 22-Jähriger
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen