Wegen Grundversorgungstarif: Verbund wird von Kolbas VSV verklagt

Kolba hält die Beschränkung der Grundversorgung in mehreren Landesgesetzen für verfassungswidrig und will dass nun auch gerichtlich feststellen lassen. "Das ist selbstorganisierte Übergewinn-Abschöpfung", so Kolba zur APA.
Kolbas Verbraucherschutzverein klagt den Verbund
Alle Verbraucher und Kleinunternehmer hätten das Recht sowohl bei Strom als auch bei Gas eine Grundversorgung durch einen Lieferanten ihrer Wahl zu beantragen, argumentiert Kolba und verweist auf die gesetzliche Bestimmung, wonach bei der Grundversorgung der Tarif nicht höher sein darf, "als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden versorgt werden". Eigentlich ist die Grundversorgung dazu da, Menschen zu helfen, deren Energievertrag aufgrund von Zahlungsproblemen gekündigt wurde. Deshalb sehen Energieversorger Kolbas Auslegung der Schutzbestimmung als missbräuchlich an. In den Landesgesetzen zum Strom von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg gibt es die Einschränkung, dass Grundversorgung nur gewährt werden muss, wenn sich kein anderer Versorger findet. Mit diesem Argument werden viele Anträge auf Grundversorgung abgelehnt - zu Unrecht, wie Kolba meint.
Klagen gegen den Verbund: Zivilgerichte zuständig
"Diese Passagen in den Landesgesetzen sind schlicht verfassungswidrig," so der VSV-Obmann. Ein Landesgesetz könne ein Bundesgesetz nicht einschränken. Man habe deshalb erste Klagen gegen den Verbund bei Gericht eingebracht. Zuständig seien nun zunächst Zivilgerichte, wo man auf Schadenersatz klage. Wenn die Gerichte auf dieser Ebene auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelungen haben, müssen letztlich die Verfassungsrichter entscheiden.
Die Klagen gegen den Verbund seien für die betroffenen Energiekunden risikolos, so Kolba, denn der Prozessfinanzierer Padronus übernehme gegen eine Erfolgsprovision das Prozesskostenrisiko. Der VSV hat eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Grundversorgung gestartet. Teilnahme ist für Mitglieder (35 Euro/Kalenderjahr) über www.verbraucherschutzverein.eu/grundversorgung möglich.
(APA/Red)