Wegen Coronavirus: Präventivmaßnahmen in Justizanstalten
Die Sicherheitsmaßnahmen seien in Kraft getreten, "um einer allfälligen Einschleppung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung vorzubeugen", wie Ressortmediensprecherin Christina Ratz am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage erklärte.
Keine Tischbesuche, besondere Maßnahmen in Haftanstalten
Tischbesuche sind vorerst nicht möglich, Glasscheibenbesuche sind dagegen vorerst bis Ende März erlaubt. Gestrichen wurden Führungen durch die Justizanstalten und die Verpflegung externer Personen in den Kantinen der Gefängnisse. Die Generaldirektion für den Strafvollzug hat außerdem besondere Maßnahmen zur Desinfektion der Besucherbereiche in den Haftanstalten angeordnet.
Auch Freigänge der Häftlinge könnten verwehrt werden
Möglich ist, dass Häftlinge Freigänge und Haftunterbrechungen im Licht der jüngsten Entwicklungen nicht mehr gewährt bekommen. Dies wird "von Risikoabschätzungen im Einzelfall" abhängig gemacht, meinte Ratz. Die Maßnahmen der Generaldirektion sind mit dem ministeriumsübergreifenden Krisenstab zu Corona abgestimmt, an dem die Strafvollzugsverwaltung aktiv teilnimmt.
(APA/Red)