Weil er einem Apotheker eigenen Angaben zufolge eine Ohrfeige verpasste, bis ihm die Brille runtergeflogen ist und ihn danach auch noch bedroht haben soll, musste sich ein 25-jähriger Geschäftsmann am Freitag im Wiener Landesgericht verantworten. Der Mann hatte seine Frau und eines seiner Kinder rächen wollen, die sich vom Apotheker schlecht behandelt fühlten. Richter Thomas Schrammel sprach sich zwar grundsätzlich gegen Winnetou-Methoden dieser Art aus, fällte jedoch einen Freispruch. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Tochter durfte nicht aufs Klo gehen
Die Ehefrau des Kaufmanns hatte in der Nacht zum 28. April 2003 bei der Apotheke ein Rezept eingelöst. Sie war in Begleitung ihrer Tochter erschienen, die plötzlich ein dringendes Bedürfnis verspürte. Die Mutter bat den Apotheker, das Mädchen aufs WC gehen zu lassen, was dieser zunächst mit der Begründung verweigerte, er habe nur Nachtdienst und seine Räumlichkeiten wären daher nicht öffentlich zugänglich.
Ich hab mich dann doch breitschlagen lassen, erinnerte sich der Apotheker. Als das Mädchen nach 20 Minuten aber noch immer nicht fertig war, wurde er nervös: Es hat dauernd geläutet. Plötzlich sind lauter Leute gekommen. Und hinten ist das Kind mit halb herunter gelassener Hose herumgegangen. Die Behauptung der Eltern, er habe es zu Boden gestoßen und herumgezerrt, wies er als unwahr zurück. Auch habe er die Mutter nicht beschimpft.
Die Faust kam durchs Guckloch
Faktum ist, dass wenige Minuten nach diesem Zwischenfall der Vater auf den Plan trat. Ich hab nur durch das Guckloch geschaut, da hats schon geknallt. Die Faust ist durchs Guckloch gekommen, bemerkte der Apotheker. Der Täter rechtfertigte sich unter anderem mit: Meine Kinder können draußen nicht! Sie können das einfach nicht!
Der Apotheker hätte seiner Familie freundlicher und hilfsbereiter begegnen können, denn immerhin zähle man seit längerem zu den Kunden. Außerdem behandelt man Frauen so nicht, empörte sich der Vater noch vor dem Richter.
“Suchen Sie sich bitte eine andere Apotheke”
Dieser wertete die Bemerkung Das wird Folgen haben!, die der Vater bei seinem Abgang noch ausgerufen hatte, nicht als Nötigung und gefährliche Drohung. Und da die Ohrfeige auch keine Verletzungsspuren nach sich zog, blieb der Auftritt straflos. Aber wenn Ihnen die Dienstleistung nicht passt, suchen Sie sich bitte eine andere Apotheke. So gehts nämlich nicht, stellte der Richter abschließend fest.
Redaktion: Birgit Stadtthaler