Diese landen nun bei den magistratischen Bezirksämtern. Den Betroffenen drohen Strafen in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Wer seiner Einkehrverpflichtung nicht nachkommt, begeht laut Winterdienstverordnung eine mit Strafe bedrohte Verwaltungsübertretung. Verboten ist überdies das Kehren des Splitts von den Gehsteigen auf die Straße oder auf angrenzende Grundflächen. Dagegen gehen die Waste-Watcher heuer verstärkt vor, wie Umweltstadträtin Ulli Sima (S) angekündigt hatte. Für Privatpersonen ist der Splitt bis zu einer Menge von einem Kubikmeter auf den 19 Mistplätzen gratis zu entsorgen.
Die MA 48 selbst ist bereits seit längerem im Einsatz, um den Splitt von den Straßen zu kehren – unterbrochen durch den zwischenzeitlich in den höheren Lagen wieder notwendig werdenden Winterdienst. Dabei wird mittels Salzsole der Splitt feucht eingekehrt, wobei der Staub mit Wasser oder Sole gebunden wird. Anschließend wird das Material in der hauseigenen Recyclinganlage gewaschen, bevor es im nächsten Winter wieder zum Einsatz gelangt.