Was sich 2025 für Menschen mit Behinderungen ändern wird

Für Menschen mit Behinderungen bringt das Jahr 2025 einige Neuerungen. Ab Jahresmitte muss bei diversen elektronischen Artikeln und Angeboten eine bessere Barrierefreiheit sichergestellt sein. Bereits ab Jahresanfang sind größere Unternehmen verpflichtet, einen "Barrierefreiheitsbeauftragten" zu installieren. Darüber hinaus sollen die ersten Pilotprojekte "Lohn statt Taschengeld" starten.
"Barrierefreiheitsgesetz" ab Juni 2025 in Kraft
Ab 1. Jänner müssen (aufgrund einer Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes) Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen einen "Barrierefreiheitsbeauftragten" benennen. Dieser ist in die Planung all jener Maßnahmen einzubeziehen, die im Zusammenhang mit der umfassenden Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Bisher galt das nur für Bundesministerien und andere öffentliche Institutionen.
Im Juni tritt dann das "Barrierefreiheitsgesetz" in Kraft. Hersteller, Importeure und Händler von digitalen Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen müssen dadurch EU-weite Standards einhalten und Erleichterungen für Blinde und Gehörlose bei digitalen Anwendungen umgesetzt haben. Dazu zählen laut Sozialministerium etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielekonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten sowie Bankdienstleistungen für Verbraucher. Umfasst von dieser Neuerung sind auch bestimmte Verkehrsdienstleistungen und Online-Shops (E-Commerce).
Pilotprojekte "Lohn statt Taschengeld" starten
In Umsetzung gehen 2025 auch die ersten Pilotprojekte "Lohn statt Taschengeld". Sie werden von den Bundesländern umgesetzt und unterstützen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in tagesstrukturellen Einrichtungen beim Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt.
Die Betroffenen sollen dadurch die Chance auf ein faires Entgelt erhalten und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Über eine Richtlinie des Sozialministeriums werden den Ländern in einem ersten Schritt 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie beteiligen sich mit einem weiteren finanziellen Drittel.
Förderung für Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern
Um das Angebot an Gebärdensprachdolmetschern in Österreich zu erhöhen, werden künftig auch außeruniversitäre Ausbildungen gefördert. Auch der Auf- und Ausbau von Vermittlungsstellen für Dolmetschangebote von gemeinnützigen Organisationen wird finanziell unterstützt. Damit soll die Teilhabe von gehörlosen Menschen langfristig verbessert werden. Insgesamt vier Millionen Euro stellt das Sozialministerium dafür bereit.
(APA/Red)