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Warum kann die Wiener Polizei Klima-Kleber nicht picken lassen?

Klima-Kleber waren auch 2023 schon Thema.
Klima-Kleber waren auch 2023 schon Thema. ©APA/dpa/Sebastian Gollnow (Symbolbild)
Klimaaktivisten in Wien haben auch heuer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Aber muss die Polizei eigentlich eingreifen, wenn sich Klima-Kleber in der Bundeshauptstadt auf die Straße picken?
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„Jeder soll sich festkleben, wo er will, ich habe nicht verstanden, warum man die immer wieder losmacht, weil die sich ja ständig wieder woanders festkleben.“ Das meinte der Comedian Dieter Nuhr in der Sendung „Nuhr 2022 – Der Jahresrückblick“ – fügte dann aber doch noch an: „Man musste sie ja losmachen, weil sie meistens irgendwo im Weg klebten.“ Auch wenn wohl die Klima-Kleber damit gemeint waren, der Fokus dieser Aussagen lag vermutlich nicht auf jenen in Österreich - und trotzdem: Muss die Polizei einschreiten, wenn sich Klimaaktivisten in Wien auf die Straße kleben – und wenn ja: warum?

Einschreiten bei auf Wiener Straßen festgeklebten Klimaaktivisten ein Muss?

Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck erklärt im Hinblick auf diese Frage, „im Allgemeinen handelt es sich bei den Klebeaktionen auf der Straße um eine Versammlung i.S. des Versammlungsgesetzes, die allerdings entgegen den Bestimmungen des Gesetzes durchgeführt wird, weil sie nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Zwar genießt auch eine solche Versammlung (sogenannte Spontanversammlung) den Schutz der Versammlungsfreiheit, sie kann aber von der Behörde aufgelöst werden, wenn sich gesetzwidrige Vorgänge ereignen". Laut ihm ist die Blockade der Straßen nicht im Einklang mit dem Gesetz.

Umstände bei Klebe-Aktionen von Bedeutung

Wenn sich Klimaaktivisten in Wien auf die Straße picken und das eine Versammlung gemäß dem Versammlungsgesetz darstellt, der aber die Anmeldung fehlt: Hat es dann zu einer Auflösung durch die Polizei zu kommen? Bußjäger zufolge spielen hier die Umstände eine Rolle. Er verweist auch auf den Punkt der Verhältnismäßigkeit und erklärt: „Wird nur eine unwichtige Seitengasse blockiert ist das anders zu beurteilen, als bei einer stark befahrenen Straße, wenn beispielsweise der Morgenverkehr blockiert wird. Nachdem die betreffenden Personen in erster Linie wichtige Verkehrswege blockieren, hat die Polizei daher die Aktivisten zu entfernen."

Muss Polizei bei Klimaaktivisten, die sich in Wien auf die Straße kleben, eingreifen?

Laut Christoph Bezemek, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Karl-Franzens-Universität Graz, hat die Verkehrspolizei nicht selten aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen zu handeln. Allerdings: Hier gelte es mit der Versammlungsfreiheit abzuwägen. “Dann wiederum aus sicherheitspolizeilichen Gründen, im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht; auch und insbesondere, wenn es darum geht, die freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten“, so der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Außerdem spielt laut Bezemek der Schutz der Demonstranten eine Rolle.

Klima-Kleber: Beispiel von Wiener Polizei

Die Wiener Polizei nannte auf Anfrage ein Beispiel: „Aktionen der Klebeaktivisten können als Versammlung eingestuft werden. In weiterer Folge wird die Versammlung behördlich aufgelöst. Wenn die Teilnehmer nach der Auflösung nicht von der Straße gehen begehen sie eine Verwaltungsübertretung. Sollten die Aktivisten weiterhin auf der Fahrbahn bleiben, verharren sie in der Verwaltungsübertretung und werden in weiterer Folge nach dem Verwaltungsstrafgesetz festgenommen“, teilte ein Sprecher mit.

(Red/BP)

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