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"War nicht konkursgefährdet!"

Wolfgang Flöttl betonte in seiner Einvernahme, die Verluste im Herbst 1998 - neben den BAWAG-Geldern hatte er auch sein Privatvermögen von über 100 Mio. US-Dollar verspekuliert - hätten nur bedingt seine wirtschaftliche Existenz bedroht.

Er sei „nicht konkursgefährdet“ gewesen, falls der damalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner seine von Flöttl behauptete Drohung mit einem öffentlichen Skandal nicht wahrgemacht hätte, der ihn, Flöttl, „out of business“ gestellt hätte.

„Wenn es keinen Skandal gegeben hätte, hätte ich den Konkurs vermeiden können“, erklärte Flöttl. Er persönlich sei vertraglich verpflichtet gewesen, bis Jahresende 1998 40 Mio. US-Dollar zurückzubezahlen, was mit dem Verkauf seiner Liegenschaften und Teilen seiner Gemäldesammlung zu finanzieren gewesen wäre.

Zum 26. Oktober 1998 wurde auch noch der ehemalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger einvernommen, der damals erstmals vom sogenannten Totalverlust hörte. Elsner setzte ihn am Ende der Vorstandssitzung davon telefonisch in Kenntnis. Weninger, damals von einer Grippe geschwächt, hatte sich zur Erholung nach Wiener Neustadt begeben. Der Generaldirektor habe ihm mitgeteilt, die Bank habe „einen großen Verlust“ erlitten, „aber ich soll mir keine Sorgen machen“, stellte Weninger nun im Großen Schwurgerichtssaal fest.

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