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"...war immer schon ein Filou"

Steirer betrog und nahm die Freundin aus. Und versuchte gleich auch noch die Richterin zu verschaukeln... Ertappt: "Öha!"

„Ich war immer schon ein Filou“, gab ein 59-jähriger Steirer am Dienstag im Wiener Straflandesgericht zu. Bei 15 Vorstrafen – die meisten davon wegen Betrügereien und sonstiger Vermögensdelikte – kam diese Beichte nicht überraschend. Als „lächerlich“ bezeichnete Richterin Bettina Neubauer demgegenüber die Verantwortung, die der erfahrene Angeklagte angesichts seiner jüngsten Verfehlungen auftischte.

Der gebürtige Steirer war nach Wien gezogen, weil er endlich eine Frau kennen gelernt hatte, „die mich meine ganzen Scheißereien von früher vergessen lässt“, wie er formulierte. Eines Tages öffnete er in ihrer Wohnung jedoch eine Schreibtischschublade, weil ihm angeblich fad war: „Sie war in Ungarn beim Friseur.“ Er entdeckte Unterlagen fürs Telebanking, darunter auch die so genannten TAN-Codes, und ohne viel nachzudenken, überwies er auf sein Konto umgehend 500 Euro.

Weil’s anstandslos geklappt hatte, ließ er am nächsten Tag weitere 1.270 Euro folgen. „Ich bin halt in meine alten Fußstapfen reinkommen“, entschuldigte er sich. Das sei aber nicht weiter schlimm, es habe sich ja um das Konto seiner damaligen Lebensgefährtin und nunmehrigen Ehefrau – geheiratet wurde im vergangenen Mai – gehandelt.

“Öha!”

Die Richterin fühlte sich verschaukelt: „Hören’S, das Konto lautet auf eine Elisabeth! Ihre Frau heißt Helga!“

“Öha“, entfuhr es dem Betrüger,
„aber sie ist ja zwei, drei Mal geschieden!“ Möglich, dass sie im Zuge einer Trennung einen anderen Vornamen angenommen hatte, deutete der 59-Jährige an.

Als er bemerkte, dass er damit keinen Glauben fand, gab er an, geglaubt zu haben, die fremde Bankverbindung habe „jemandem von ihr, eh wem Verwandtschaftlichen“ gehört: „Ich hab’ ’dacht, dass das von einer Verstorbenen sein könnt’, einer Dings.“

Kontoinhaber war eine betagte, auf Grund ihres vorgerückten Alters besachwalterte Tante der Ehefrau, und dass sich der Mann bereichern konnte, war auch ein gravierender Fehler der betroffenen Bank: Die Sachwalterin hatte das Konto am 13. April 2006 sperren lassen. Über Internet ließen sich dessen ungeachtet noch Mitte Februar 2007 Transaktionen tätigen. Erst am 15. Februar, als der 59-Jährige eine weitere Überweisung in Auftrag gab, wurde diese storniert. Die Bank hat der geprellten Kundin den erlittenen Schaden zur Gänze gut gemacht.

„Es war wirklich keine Absicht, dass ich jemanden betrogen hätte! Ich hab’ mein ganzes Leben noch nie so a nette Lebenszeit g’habt wie jetzt mit meiner Frau“, ersuchte der Angeklagte im Hinblick darauf um Milde. Diese wurde ihm nur bedingt zuteil: Seines getrübten Vorlebens und seiner nicht geständigen Verantwortung wegen fasste er ein Jahr unbedingt aus. Er erbat Bedenkzeit.

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