AA

Wahlrechtsänderungen in der Begutachtung

Nach der Wahlaltersenkung und Verankerung der Briefwahl in der Bundesverfassung werden nun die nötigen Anpassungen im Vorarlberger Landesrecht vorgenommen. Der Entwurf einer Landesverfassungs-Novelle und ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2008 sind in die Begutachtung gegangen und liegen bis Mittwoch, 9. Jänner 2008 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Die Gesetzestexte sind auch auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.

Die Landesverfassungs-Novelle trägt dem Rechnung; gleichzeitig wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Auslandsvorarlbergern, d.h. ehemaligen Landesbürgern, die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt haben, ein Wahlrecht bei Landtagswahlen sowie ein Stimmrecht bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen – ausgenommen solche nach dem Gemeindegesetz – einzuräumen. Unionsbürgern nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit, die in Vorarlberg ihren Hauptwohnsitz haben, wird – in Ergänzung zum schon bisher bestehenden Wahlrecht auf Gemeindeebene – ein Stimmrecht bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach dem Gemeindegesetz eingeräumt.

Die unter der Bezeichnung Wahlrechtsänderungsgesetz 2008 vorliegende Sammelnovelle vollzieht die erforderlichen Anpassungen des Wahlrechts im Landtagswahlgesetz, dem Gemeindewahlgesetz, dem Landes-Volksabstimmungsgesetz, dem Wählerkarteigesetz und dem Gemeindegesetz. Die Einführung der Briefwahl erfolgt dabei parallel zum derzeitigen Wahlkarten-System; die Wahlkommissionen für Gehunfähige bleiben ebenso erhalten wie die besonderen Wahlsprengel für Krankenanstalten. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung und aus Gründen der besseren Überschaubarkeit erfolgt eine weitgehende Anlehnung an die Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992.

Die Wahrung des Wahlgeheimnisses erfordert allerdings abweichende Regelungen für Gemeindewahlen: Während bei Landtagswahlen bis zum achten Tag nach der Wahl einlangende Briefwahlkarten von der Bezirkswahlbehörde ins Wahlergebnis einfließen, müssen bei Gemeindewahlen die Briefwahlkarten spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals am Wahltag eingelangt sein. Die Auswertung der Briefwahlkarten ist bei Landtagswahlen zweigeteilt: Sie erfolgt am Wahltag auf Gemeinde- und am achten Tag nach der Wahl auf Bezirksebene. Bei Gemeindewahlen werden die Briefwahlstimmen nur auf Gemeindeebene ausgezählt.

Rückfragehinweis:

   Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20137
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presse

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

OTS0025 2007-12-21/09:00

  • VIENNA.AT
  • Landhaus
  • Wahlrechtsänderungen in der Begutachtung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen