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Wahlkampfkosten: Team Stronach zahlt Strafe "unter Vorbehalt"

Team-Stronach-Chef Robert Lugar.
Team-Stronach-Chef Robert Lugar. ©APA/Herbert Neubauer
Das Team Stronach muss wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze über eine halbe Million Euro Geldbuße zahlen und zieht vor den VfGH.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die im Vorjahr gegen das Team Stronach verhängte Geldbuße wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bestätigt. Parteianwalt Michael Krüger will den Fall nun zum Verfassungsgerichtshof bringen. Die gegen das Team Stronach verhängte Geldbuße von 567.000 Euro wird aber vorerst bezahlt – “unter dem Vorbehalt der Rückforderung”, wie Krüger gegenüber der APA betont.

Ursprung der Geschichte ist der Nationalratswahlkampf 2013: Die Neo-Partei des Milliardärs Frank Stronach investierte damals 13,5 Millionen Euro in ihre Wahlkampagne – deutlich mehr als die erlaubten sieben Millionen. Der “Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat” (UPTS) im Kanzleramt verhängte daraufhin eine Geldbuße von 567.000 Euro (etwa die Hälfte des maximalen Strafrahmens).

Anders als ÖVP und SPÖ, die die Wahlkampfkostengrenze ebenfalls überschritten hatten, ihre Strafen (300.000 im Fall der ÖVP beziehungsweise 15.000 Euro bei der SPÖ) aber bezahlten, ging das Team Stronach in Berufung. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde nun aber als unbegründet abgewiesen. Die Strafe sei “sowohl dem Grund als auch der Höhe nach zu Recht” verhängt worden, heißt es in dem Erkenntnis. Auf seiner Homepage veröffentlicht hat das Gericht die bereits am 23. März gefällte Entscheidung allerdings nicht – sie wurde diese Woche lediglich anonymisiert (“die politische Partei XXXX”) ins Rechtsinformationssystem gestellt. Nachzulesen ist das Urteil unter diesem Link.

Team Stronach zieht vor den VfGH

Das Team Stronach bestätigte das Urteil auf APA-Anfrage. Parteianwalt Krüger will den Fall nun an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Bedenklich ist aus seiner Sicht insbesondere das Fehlen einer klaren Definition der Wahlkampfausgaben im Parteiengesetz (PartG) und dass die Sieben-Millionen-Grenze für alle Wahlen gleichermaßen gilt (also z.B. auch für Gemeinderatswahlen). Außerdem stößt er sich daran, dass die Großparteien Wahlkampfkosten in Vorfeldorganisationen verschieben und eine Strafe damit reduzieren können.

Die Geldstrafe will das Team Stronach in den nächsten Tagen aber trotzdem bezahlen – mangels Aufschiebender Wirkung der Verfassungsbeschwerde und “unter dem Vorbehalt der Rückforderung”, wie Krüger betont.

Zumindest das Bundesverwaltungsgericht hat die im Verfahren vom Team Stronach vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken freilich nicht geteilt: Die Richter stießen sich weder an der Wahlkampfkostengrenze an sich (weil sie für “Chancengleichheit” zwischen den Parteien sorge) noch an den Umgehungsmöglichkeiten: “Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes begründet es keine Verfassungswidrigkeit, wenn das PartG nicht lückenlos sämtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt.” Sollte auch der Verfassungsgerichtshof gegen die Partei entscheiden, will Krüger den Fall noch (mittels “Eventualabtretungsantrag” zum Verwaltungsgerichtshof bringen.

(APA, Red.)

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