"Läppische Geldstrafen von ein paar tausend Euro scheinen nicht zu wirken", meinte der Verfassungssprecher in einer Aussendung vor der Landtagswahl in Niederösterreich. Liege eine Partei um mehr als zehn Prozent über der Sechs-Millionen-Grenze, solle ihr ein Sitz im Landtag entzogen werden.
Wahlkampfkosten: SPÖ vor NÖ-Wahl mit Forderung
"Ob dieser an eine andere Partei geht oder vorübergehend unbesetzt bleibt, muss man sich verfassungsrechtlich ansehen", meinte Weninger. Die ÖVP Niederösterreich hat das jeweils geltende Limit bei den Landtagswahlen 2013 und 2018 überschritten. Vor fünf Jahren hatte die Volkspartei um 647.779,50 Euro zu viel ausgegeben und musste 26.000 Euro Geldbuße bezahlen. Im Wahlkampf 2013 hatte die ÖVP 8,9 Millionen Euro ausgegeben und die Obergrenze von damals sieben Millionen Euro um 1,9 Millionen überschritten. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verhängte daraufhin 100.000 Euro Strafe.
(APA/Red)