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Wahlchaos in den USA

In den USA wird ein neues Wahlchaos nicht ausgeschlossen, ein neues langwieriges juristisches Gerangel um den Sieger könnte folgen.

Bereits vor dem 2. November hat es dutzende Klagen gegeben, und Rechtsberater der Demokraten und Republikaner halten es für durchaus möglich, dass der nächste Präsident erst Tage oder Wochen nach der Wahl feststehen wird. Was könnte alles schief gehen? Hier ein Überblick über Unsicherheitsfaktoren:

WÄHLERREGISTRIERUNG: In den USA darf nur wählen, wer sich als Wähler hat registrieren lassen. Diesmal gibt es eine Rekordzahl von Neueintragungen. Schon jetzt haben sich tausende als Fälschung herausgestellt. Eine von den Republikanern mit Registrierungen beauftragte Firma steht im Verdacht, Formulare demokratischer Wähler vernichtet zu haben. In zehntausenden Fällen haben sich Wähler in mehreren Bundesstaaten eintragen lassen. Ob sie wie vorgeschrieben nur einmal wählen, lässt sich nur schwer überprüfen.

PROVISORISCHE STIMMABGABE: Wähler, die sich nicht auf den in den Wahllokalen ausliegenden Wahllisten wiederfinden, dürfen trotzdem mit abstimmen, und nach der Wahl wird dann geklärt, ob sie wahlberechtigt waren und ihr Votum gültig ist. Damit drohen bei einem knappen Wahlausgang lange Verzögerungen.

WAHLORTE: In manchen Staaten sind provisorische Stimmen von vornherein ungültig, wenn sie nicht in bestimmten Wahllokalen abgegeben werden, in anderen nicht. Nicht allen Wähler ist klar, wo sie wählen müssen.

BRIEFWAHL: Schätzungsweise 4,4 Millionen Amerikaner im Ausland sind wahlberechtigt, und es wird eine Rekordzahl von Briefwählern erwartet. In manchen Staaten werden Briefwahlstimmen auch dann noch anerkannt, wenn sie nach dem 2. November eintreffen – in Alaska etwa bis zum 17. November. Geben Briefwahlstimmen den Ausschlag, könnte der Sieger erst Tage nach der Wahl feststehen.

VERSAND VON UNTERLAGEN: Tausende Amerikaner sagen, dass ihnen die Briefwahlunterlagen zu spät zugeschickt wurden. In Florida kamen zehntausende dieser Formulare nicht bei den Empfängern an.

WÄHLERIDENTIFIKATION: In manchen Wahlbezirken müssen die Wähler vor der Stimmabgabe im Wahllokal in den USA nicht vorgeschriebene Lichtbildausweise vorlegen. Bürgerrechtsgruppen, aber auch die Demokraten sagen, dass dadurch Angehörige von Minderheitengruppen vom Wählen abgeschreckt werden, weil viele von ihnen derartige Papiere nicht besitzen.

WAHLAUTOMATEN: 13,7 Prozent der registrierten Wähler werden jene Stanzmaschinen benutzen, die im Jahr 2000 das Chaos in Florida auslösten. 14 Prozent wählen, indem sie den Hebel an einer Maschine bewegen. 34,9 Prozent füllen einen maschinenlesbaren Wahlzettel aus, 29,3 Prozent benutzen elektronische Automaten und 0,7 Prozent votieren auf Papier, das per Hand ausgezählt wird. Bei 7,4 Prozent der Wähler ist es selbst innerhalb eines Bezirks von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich. Problematisch vor allem:

ELEKTRONISCHE MASCHINEN: Gewählt wird per Bildschirmberührung oder Tastendruck. Computerstörungen könnten den Wahlprozess lahm legen. Zudem haben Studien ergeben, dass die Systeme „hackeranfällig“ sind. Am gravierendsten aber: Die meisten Automaten produzieren keine Papierausdrucke der Stimmen, so dass Nachzählungen unmöglich sind.

STANZAUTOMATEN: Gewählt wird durch das Stanzen eines Loches. Wird es nur halb gestanzt oder entsteht nur ein Abdruck, kann die Maschine beim „Lesen“ die Stimme nicht erfassen. In Florida wurden im Jahr 2000 deshalb tausende Stimmen nicht gewertet, und es kam dann zu langwierigen Handnachzählungen.

WAHLHELFER: Es fehlen rund eine halbe Million Helfer, allein in Los Angeles und Chicago zusammen 40.000. Viele der Wahlhelfer sind zudem im höheren Rentneralter, es wird deshalb befürchtet, dass sie Probleme mit modernen Technologien haben.

VOLKSENTSCHEID IN COLORADO: Hier entscheiden die Bürger am Wahltag darüber, ob schon diesmal und künftig Colorados Stimmen im Wahl-Kollegium (Wahlmänner) proportional an die Kandidaten verteilt werden. In fast allen anderen Staaten bekommt der jeweilige Sieger im Staat die gesamten Stimmen. Wird das Verfahren in Colorado geändert, drohen gerichtliche Klagen.

PATT IM WAHLMÄNNER-KOLLEGIUM: Ein Patt von je 269 (bei 270 nötigen) Stimmen im Wahl-Kollegium ist angesichts des Kopf-an-Kopf-Rennens durchaus möglich. Dann müsste das Abgeordnetenhaus über den Präsidenten entscheiden. Jeder Staat hat eine Stimme, das heißt, das kleine Vermont hätte genauso großen Einfluss wie das bevölkerungsreiche Kalifornien.

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