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Wahlanfechtung vorbereitet? FPÖ klagt Verfassungsrichter Johannes Schnizer

FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Stache.
FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Stache. ©APA/Hans Klaus Techt
Auslöser ist die Aussage von Verfassungsrichter Johannes Schnizer, wonach er vermute, die FPÖ habe schon vor der aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai eine Anfechtung vorbereitet.

Die FPÖ klagt den Verfassungsrichter Johannes Schnizer. Die Klage wurde gestern elektronisch eingebracht, bestätigte FPÖ-Anwalt Michael Rami am Donnerstag einen “Heute”-Bericht. Als Kläger treten Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer, Parteichef Heinz-Christian Strache sowie die FPÖ selbst auf. Schnizer solle seine Aussagen im “Falter” sowie in der “ZiB2” widerrufen und künftig unterlassen.

Der VfGH-Richter Schnizer hatte sowohl in der Wiener Wochenzeitung “Falter” als auch im ORF-Fernsehen in Interviews erklärt, seiner Meinung nach habe die FPÖ schon vor der aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai eine Anfechtung vorbereitet.

Die FPÖ stuft diese Äußerung nach Paragraf 1330 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG) sowohl als ehrenbeleidigend als auch als kreditschädigend ein, wie aus der der APA vorliegenden Klage hervorgeht, die an das Handelsgericht Wien gerichtet ist.

(APA, Red.)

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