Wahl des neuen UNO-Menschenrechtsrats
Der Rat mit Sitz in Genf wird als Unterorgan der Generalversammlung höher in der UNO-Hierarchie stehen als die bisherige Kommission, die dem Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc) unterstand. Seine 47 Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt und sollen sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten.
Der neu geschaffene Rat wird mindestens drei mehrwöchige Jahressitzungen abhalten. Er soll periodisch Berichte zur Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten erstellen. Bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen kann ein Mitglied von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit suspendiert werden.
Am 15. März hatte die Generalversammlung einem Kompromissvorschlag für die Schaffung des Menschenrechtsrates zugestimmt – gegen die Stimmen der USA und einiger anderer Länder.
Die Schweiz hatte die Reform der Menschenrechtskommission zu einem Hauptanliegen ihrer UNO-Politik gemacht. Im Auftrag von Außenministerin Micheline Calmy-Rey hatte der Berner Staatsrechtler Walter Kälin Vorschläge für einen kleineren und effizienteren ständigen Menschenrechtsrat ausgearbeitet. Generalsekretär Kofi Annan nahm die Vorschläge in sein Konzept zur UNO-Reform auf. Die Schweiz hofft, in den Menschenrechtsrat gewählt zu werden. „Wir kämpfen um jede Stimme“, sagte Botschafter Ulrich Lehner, Chef der Abteilung für internationale Organisationen im Berner Außenamt. Die Kandidatur sei eine logische Konsequenz der schweizerischen Außenpolitik. Die Schweiz kandidiert in der Gruppe der westlichen und anderen Länder, der sieben der insgesamt 47 Ratssitze zugewiesen wurden. Um diese bewerben sich neun Staaten. Neben den ständigen Sicherheitsratsmitgliedern Frankreich und Großbritannien wollen aus der EU Deutschland, Finnland, die Niederlande, Griechenland und Portugal in das Gremium gewählt werden, einziges Nicht-EU-Land ist neben der Schweiz Kanada.
Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ (HRW) hat die Vereinten Nationen aufgefordert, sieben der 65 Anwärterstaaten von der Wahl des Menschenrechtsrats auszuschließen. Wegen der in Aserbaidschan, China, Kuba, dem Iran, Pakistan, Russland und Saudiarabien herrschenden Menschenrechtsverhältnisse sollten den Staaten eine Beteiligung untersagt werden.