Wahl 05: Reklamationsfrist beginnt
Alle Wahlberechtigten, die im “Wahlanschlag” am Schwarzen Brett ihres Wohnhaus nicht aufscheinen, können das im Wahlreferat ihres Magistratischen Bezirksamtes reklamieren.
Wer die Sache mündlich regeln möchte, geht persönlich zum Wahlreferat seines Bezirksamtes. Ein Lichtbildausweis sollte nicht vergessen werden. Es reicht aber auch ein Brief oder ein Fax ans Bezirksamt, mit einer Kopie des Reisepasses. Auch per E-Mal sind Reklamationen möglich, als Anhang muss eine eingescannte Kopie des Ausweises dabei sein.
In jedem Fall prüft das Bezirksamt den Hauptwohnsitz des Antragstellers, genauer, ob der Betreffende an seiner Adresse am Stichtag 26.August gewohnt hat. Passt alles, dann wird man nachträglich ins Wählerverzeichnis eingetragen. Die Verständigung kommt per Post.
Die Frist für Reklamationen endet am Sonntag, den 25. September, 12.00 Uhr. Bei der letzen Wiener Wahl gab es in ganz Wien etwa 150 Reklamationen.