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Polizei: Waffenverbotszone in Dornbirn zeigt Wirkung

Bisher wurden acht Messer und vier weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt.
Bisher wurden acht Messer und vier weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt. ©M. Rauch (Archivbild)
Die seit vier Monaten bestehende Waffenverbotszone am Bahnhof Dornbirn erweist sich als erfolgreiche Sicherheitsmaßnahme: Die Polizei konnte bislang acht Messer und vier weitere gefährliche Gegenstände sicherstellen und verzeichnet einen deutlichen Rückgang an Straftaten im Bahnhofsbereich.

Die Sicherheitslage rund um den Dornbirner Bahnhof hat sich seit Einführung der Waffenverbotszone am 19. Februar spürbar verbessert: Das Areal werde nahezu rund um die Uhr durch Polizeistreifen, die Polizeidiensthundeeinheit sowie einen privaten Sicherheitsdienst überwacht. Diese intensive Präsenz zeigt Wirkung: Laut Polizei wurden seit Inkrafttreten der Verbotszone keine nennenswerten Straftaten mehr gemeldet, berichtet der ORF Vorarlberg.

©Land Vorarlberg

Bei Kontrollen im Rahmen der Waffenverbotszone konnten die Beamten insgesamt zwölf gefährliche Gegenstände, darunter acht Messer, sicherstellen. Die betroffenen Personen wurden entsprechend angezeigt.

Waffenverbotszone muss alle drei Monate verlängert werden

Die Verordnung zur Waffenverbotszone unterliegt einer strengen zeitlichen Begrenzung und muss alle drei Monate verlängert werden. Vor Ablauf jeder Periode obliegt es der Bezirkshauptmannschaft, die Sicherheitssituation neu zu bewerten und über eine Fortsetzung zu entscheiden. Nachdem die Maßnahme im Mai bereits um weitere drei Monate verlängert wurde, steht nun bald die nächste Überprüfung an.

Erweiterte Befugnisse für die Sicherheitskräfte

Mit der Einführung der Waffenverbotszone wurden die Handlungsmöglichkeiten für Bundes- und Stadtpolizei deutlich erweitert. Die Beamten sind nun berechtigt, Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Messer sicherzustellen und der zuständigen Behörde zu übergeben. Bei begründetem Verdacht dürfen sie Personen auch auf gefährliche Gegenstände durchsuchen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die Waffen aus beruflichen Gründen oder mit entsprechender waffenrechtlicher Bewilligung mit sich führen. Auch Pfeffersprays zur Selbstverteidigung fallen nicht unter das Verbot.

Die Einführung der Waffenverbotszone war eine Reaktion auf wiederkehrende Vorfälle mit gefährlichen Gegenständen im Bahnhofsbereich. Laut Mitteilung des Landes ereigneten sich diese Zwischenfälle überwiegend innerhalb verschiedener sozialer Gruppen, die sich regelmäßig in diesem Bereich aufhalten. Die Verordnung soll präventiv wirken und solchen Vorfällen vorbeugen.

(Red.)

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